Schwarze-Katze hat geschrieben:
Ich hatte die klammerregeln so verstanden, dass man am Anfang alle Abweichungen nach oben, die durch potentielle Störfaktoren entstanden sind klammern sollte... Daher hatte ich den 12. Tag ausgeklammert...
Das ist so nicht ganz richtig. Bei Werten, die im Anstieg liegen (1., 2., 3., 4. hM) muss man klammern, sofern es einen potentiellen Störfaktor gibt. Ein potentieller Störfaktor ist alles, bei dem man noch nicht sicher ausschließen konnte, dass es stört.
In der Tieflage sollte man dagegen nur klammern, wenn es einen Störfaktor gibt
und der Wert aus dem Tieflagen-Niveau herausragt. Ist nur eine dieser beiden Bedingungen gegeben, darf man nicht klammern.
Da du im ersten Zyklus noch nicht weißt, ob dein Tieflagen-Niveau bis 36,75 oder 36,8 oder noch höher reicht, weißt du nicht, ob der Wert herausragt, und darfst deshalb nicht klammern.
Dass deine Zyklen durch Cannabis nicht auswertbar sein werden, hat auch niemand gesagt

bisher sehe ich in deinem Zyklus keinen Hinweis, dass Cannabis stört. Nur falls du im Anstieg einmal mehr Cannabis konsumierst als sonst, müsstest du den Wert eben klammern (siehe oben, potentielle Störfaktoren im Anstieg).
edit: Dass gelegentlicher Alkoholkonsum kein Problem darstellt, kann man so auch nicht sagen - es kann durchaus sein, dass auch nur wenig Alkohol ein Störfaktor ist. Dann muss man den Wert halt ausklammern; den Zyklus kann man dann normalerweise trotzdem auswerten.