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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 2. Juli 2016 23:21 
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Hochlagenjunkie

Registriert: 15. Oktober 2009 18:13
Beiträge: 674
NFP seit: Januar 2009
Nora Imlau auf ihrem blog dazu: http://www.nora-imlau.de/2016/07/mein-s ... inemnamen/

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farfalla mit Raupe (01/2014) und Lina (01/2016)
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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 2. Juli 2016 23:27 
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Moderatorin a. D.

Registriert: 15. Februar 2005 23:25
Beiträge: 5456
farfalla hat geschrieben:

Kann ich 1:1 so unterschreiben, finde ich sehr gut recherchiert und geschrieben.

_________________
Liebe Grüße Naomi


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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 3. Juli 2016 00:05 
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Inventar

Registriert: 6. Mai 2005 11:07
Beiträge: 2193
Aber, woher weiß man, wer wann gelogen hat?

Und warum hat das eine Gutachten mehr recht, als das andere?! Da komm ich nicht mit.

_________________
mit Lúthien als liebste Dreifachforenpatin auf Gegenseitigkeit NFP seit 2005 mit **, Großer Prinzessin '06, *, Junior Jediritter '09, Mini Horseman '12 und dem Überaschungs Mäuschen '15, und Abschieds ** Eines Tages werden wir sterben, Gwen.-Ja, aber alle anderen werden wir leben. Your wings were ready, but my Heart was not


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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 3. Juli 2016 08:34 
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NFP-Gräfin

Registriert: 1. März 2008 20:37
Beiträge: 3605
Wohnort: Niedersachsen
Ich denke, an vielen Stellen macht hier der Begriff "Totschlag" Probleme. Wenn mich jemand so wütend macht, dass ich einen Hammer nehme, ihn auf den Kopf schlage, und er tot ist, dann ist ganz klar, dass ich ihn totgeschlagen habe.
Es gibt aber auch das "Begehen durch unterlassen". Ich kann einen Totschlag begehen, indem ich jemandem nicht helfe, der durch meine Hilfe hätte überleben können.
Dafür muss aber auch wirklich eine Überlebenschance bestanden haben, wenn jemandem nicht zu helfen war, dann kann man mich auch nicht wegen Totschlags verurteilen, wenn ich nicht geholfen habe.
Wenn also Greta hätte überleben können, wenn ARL rechtzeitig nach den Leitlinien und den Vorgaben der Berufsordnung gehandelt hätte, und sie nach ihrer Qualifikation hätte sehen müssen, dass da etwas passiert, was das Leben Gretas gefährdet, dann hat ARL einen Totschlag begangen.
Darum geht es in diesem Prozess ständig darum, dass ARL durch von ihr beauftragte Gutachten nachweisen will, dass Greta sowieso gestorben wäre, während alle anderen Gutachten keinen Anlass sehen, anzunehmen, dass Greta nicht hätte leben können.
Bei Gewebeuntersuchungen etc. müssen sich Ergebnisse eines Labors von einem anderen Labor bestätigen lassen. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist da mit einiger Wahrscheinlichkeit etwas faul.
Wenn jemand Organe "untersucht", die vorher im Tiefkühlschrank der Angeklagten lagen, dann ist das auf jeden Fall schwierig. Wenn bei der Obduktion nichts gefunden wurde, dann aber plötzlich jemand auftaucht und behauptet, die Organe seien ja ganz offensichtlich krank, dann klingt das für mich nach Manipulation.
Und da gab es ja einige Behauptungen, wie z.B., dass der Brustkorb irgendwie schief gewesen sei, was keine andere anwesende Person so gesehen hat.
Ganz deutlich ist aber die Einstellung ARLs, dass ein Kind, das seine eigene Geburt nicht ohne Hilfe überlebt, nicht leben sollte und dass bei Gefahr einer Behinderung besser nicht wiederbelebt werden sollte.
ARL hat Wiederbelebungsmaßnahmen hinausgezögert, in der Absicht, den Eltern ein behindertes Kind zu ersparen. Das allein ist schon Totschlag, wenn Greta mit korrekten Wiederbelebungsmaßnahmen hätte überleben können. Und ganz ehrlich, das, was ARL und ihre Gutachter da alles behaupten, um "nachzuweisen", dass Greta sowieso nicht überlebt hätte, das ist einfach nur abstrus.

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Marit hat einen Mann und 4 Kinder zwischen 27 und 17 sowie ein Enkelkind.


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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 3. Juli 2016 08:55 
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Inventar

Registriert: 6. Mai 2005 11:07
Beiträge: 2193
Ok, ich habe zu letzt nur den Radio Bericht gehört, in dem die Darstellung anders ist, was Reanimation etc angeht. Fehler in Obduktion usw. Dass beatmen nicht gegangen sei. Solche Dinge.

Dass das Urteil so geschrieben ist, dass ARL entsprechend dargestellt wird, ist klar. Letztlich stehen uns ja nur die beiden Quellen zur Verfügung, um uns eine Meinung zu bilden und leider geht das nicht objektiv.

Aber die Aussage, Gott, ich kriege es nicht mehr zusammen, zum Thema plötzlichem Tod es Kindes, fand ich auch höchst seltsam bis unglaublich....

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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 3. Juli 2016 09:18 
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NFP-Guru

Registriert: 28. März 2010 22:17
Beiträge: 2558
Was mich auch sehr verwundert ist das nicht mehr auffindbare EKG, das hier erwähnt wird und dessen Ende laut ARL mit dem Todeszeitpunkt gleichgesetzt wurde, obwohl noch Herzaktionen nachweisbar waren.
Wenn ein Kind stirbt passt man doch ganz besonders gut auf die Unterlagen auf. Vor allem, als Notarzt, der lediglich zum Schluss dabei war. Für mich klingt das seltsam. Und vor allem, warum soll man den Todeszeitpunkt so festlegen, dass noch Herztöne da waren?

Für mich ist das alles nicht stimmig.

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Die Erde ist ein Nudelsieb


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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 3. Juli 2016 09:24 
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nicht mehr ganz so neu

Registriert: 2. Februar 2012 13:07
Beiträge: 50
Ich denke einig sind wir uns hier ohnehin, dass ARL sich durch ihre Vorgehensweisen schuldig gemacht hat...nicht nur in diesem Fall.
Aber es müssen doch Tatsachen zweifelsfall bewiesen werden, da reichen doch keine Annahmen um das Urteil von fahrlässiger Tötung zu Totschlags zu ändern.
Der zweite Punkt ist die Todesursache, die bis zuletzt unklar blieb. Nachweise für einen nachhaltigen Sauerstoffmangel konnten nicht belegt werden. Das ist finde ich schon eine echte Zwickmühle. Es wurde angenommen! (in erster Linie aufgrund des verlängerten Geburtsgeschehens und des Mekoniumabgangs), dass das Kind unter Sauerstoffmangel gelitten habe, aber es wurde mMn nicht zweifelsfrei bewiesen, oder habe ich das überlesen? Bei der Obduktion konnten dafür meine ich keine Beweise gefunden werden. Diese Annahmen reichen selbst aus meiner laienhaften Sicht nicht aus für das Urteil Totschlag. Mir sind, nicht zuletzt aus dem Forum, genug Geburtsverläufe bekannt, um zu sagen, dass ein Geburtsverlauf, der von BS bis zur Geburt des Kindes länger als 12 h dauert oder bei dem das Kind Mekonium ausgeschieden hat, nicht per se ein Sauerstoff mangelversorgtes Kind bedeutet. Und leider gibt es hier im Forum ja auch den Fall, in dem ein Kind bis zur Geburt eine regelrechte Herzfrequenz aufwies und leider direkt mit Geburt verstorben ist.
Dass Unterlassen ebenso wie ein aktives Handeln Totschlag sein kann, ist mir schon klar. Hier steh ich allerdings grade auf dem Schlauch...sie hat ja Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt, den Notarzt jedoch erst nach etlichen Minuten gerufen. Gilt das dann auch als Unterlassen?

edit: Alana, das ist wohl auch ein Punkt warum ich mich noch immer nicht klar damit auseinander setzen kann...auf beiden Seiten bleibt so vieles Unstimmig... *hä*

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...und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne...drei wundervolle Söhne machen mein Leben bunter (geboren Juli 1999; zu Hause geboren Mai 2010 und November 2012)
"Tante mema" von Antjes Martha und Pepe und voller Freude von Anaidas Energiebündel "Baby Lu"...und manche Menschen berühren die Seele: Löwenzahn und Seidenpfote mit der liebsten JellyBean
nicht immer gradlinig... Bild


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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 3. Juli 2016 09:56 
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Inventar

Registriert: 6. Mai 2005 11:07
Beiträge: 2193
Richtig. Sehe ich genauso. Danke, dass ihr Dinge mal wieder so viel besser in Worte fassen könnt!

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