|
Ich denke, an vielen Stellen macht hier der Begriff "Totschlag" Probleme. Wenn mich jemand so wütend macht, dass ich einen Hammer nehme, ihn auf den Kopf schlage, und er tot ist, dann ist ganz klar, dass ich ihn totgeschlagen habe. Es gibt aber auch das "Begehen durch unterlassen". Ich kann einen Totschlag begehen, indem ich jemandem nicht helfe, der durch meine Hilfe hätte überleben können. Dafür muss aber auch wirklich eine Überlebenschance bestanden haben, wenn jemandem nicht zu helfen war, dann kann man mich auch nicht wegen Totschlags verurteilen, wenn ich nicht geholfen habe. Wenn also Greta hätte überleben können, wenn ARL rechtzeitig nach den Leitlinien und den Vorgaben der Berufsordnung gehandelt hätte, und sie nach ihrer Qualifikation hätte sehen müssen, dass da etwas passiert, was das Leben Gretas gefährdet, dann hat ARL einen Totschlag begangen. Darum geht es in diesem Prozess ständig darum, dass ARL durch von ihr beauftragte Gutachten nachweisen will, dass Greta sowieso gestorben wäre, während alle anderen Gutachten keinen Anlass sehen, anzunehmen, dass Greta nicht hätte leben können. Bei Gewebeuntersuchungen etc. müssen sich Ergebnisse eines Labors von einem anderen Labor bestätigen lassen. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist da mit einiger Wahrscheinlichkeit etwas faul. Wenn jemand Organe "untersucht", die vorher im Tiefkühlschrank der Angeklagten lagen, dann ist das auf jeden Fall schwierig. Wenn bei der Obduktion nichts gefunden wurde, dann aber plötzlich jemand auftaucht und behauptet, die Organe seien ja ganz offensichtlich krank, dann klingt das für mich nach Manipulation. Und da gab es ja einige Behauptungen, wie z.B., dass der Brustkorb irgendwie schief gewesen sei, was keine andere anwesende Person so gesehen hat. Ganz deutlich ist aber die Einstellung ARLs, dass ein Kind, das seine eigene Geburt nicht ohne Hilfe überlebt, nicht leben sollte und dass bei Gefahr einer Behinderung besser nicht wiederbelebt werden sollte. ARL hat Wiederbelebungsmaßnahmen hinausgezögert, in der Absicht, den Eltern ein behindertes Kind zu ersparen. Das allein ist schon Totschlag, wenn Greta mit korrekten Wiederbelebungsmaßnahmen hätte überleben können. Und ganz ehrlich, das, was ARL und ihre Gutachter da alles behaupten, um "nachzuweisen", dass Greta sowieso nicht überlebt hätte, das ist einfach nur abstrus.
_________________ Marit hat einen Mann und 4 Kinder zwischen 27 und 17 sowie ein Enkelkind.
|