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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 20. Juni 2016 22:35 
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Kurven-Entwirrerin

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Doch ich finde beim Thema bel wurden Horrorszenarien gemalt. Nämlich genau das, weshalb sich wenige Kliniken zutrauen die Geburten zu machen und alle denken, dass bel Geburten nicht durchführbar sind.

Mir haben meine Ärzte die ja bel täglich entbinden bezüglich der Masse etwas anderes gesagt. Nämlich dass mit armen Beinen und Rumpf an der dicksten Stelle gut und gerne auch mal 39-40 cm zusammenkommen. Unterschied ist aber dass der führende Teil weich ist und immer noch ein bisschen nachgibt. Jedenfalls wird der geburtskanal gut genug vorgedehnt. Aber genau deshalb ist es wohl auch wichtig dass der Kopf Rumpf Unterschied nicht zu groß ist.

Mekonium: klar muss es nicht abgehen und in dem Fall der beschriebenen Geburt war der Abgang zu früh und auf Stress bezogen. Aber beim durchtritt ist es wohl bei bel jetzt nichts besonderes und in der Beweisführung wird sich darauf berufen dass Mekoniumanbang immer ein schlechtes Zeichen ist. Aber bei bel kann es eben ganz normal sein.

_________________
Glückliche Königin in Männer WG mit Männlein 10/14, Wombat 09/17 und Zimtstern 12/19


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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 20. Juni 2016 22:37 
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Kurven-Rätslerin

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Genau, laut dem Urteil sind mind 2 Geburten nicht gemeldet worden. Ob es weitere nicht gemeldete gab, ist nicht bekannt. Aber wenn ein "nicht melden" schon reicht, ist die Frage, wie zuverlässig die Statistik an sich ist.

Edit: nein, ich bin mir sehr sicher, dass erwähnt wird, dass bei Durchtritt Mekonium abgehen kann und dies im Gegensatz zu Stress kein Grund zur Sorge sein muss.

Ich kann nur für mich sprechen, aber ich sehe wirklich nichts schlimm dargestelltes. Lediglich die Darstellung, dass BEL Geburten nur "notfallmäßig" außerklinisch betreut werden sollten und auch warum. Das hat mMn nichts mit Horrorszenario zu tun. In der Hebammen Berufsordnung (?) von NRW sind BEL Geburten auch ausgeschlossen für planmäßige außerklinische Geburten.

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Zuletzt geändert von elocin83 am 20. Juni 2016 22:47, insgesamt 3-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 20. Juni 2016 22:42 
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Moderatorin a. D.

Registriert: 15. Februar 2005 23:25
Beiträge: 5456
Yumi hat geschrieben:
Doch ich finde beim Thema bel wurden Horrorszenarien gemalt. Nämlich genau das, weshalb sich wenige Kliniken zutrauen die Geburten zu machen und alle denken, dass bel Geburten nicht durchführbar sind.

Mir haben meine Ärzte die ja bel täglich entbinden bezüglich der Masse etwas anderes gesagt. Nämlich dass mit armen Beinen und Rumpf an der dicksten Stelle gut und gerne auch mal 39-40 cm zusammenkommen. Unterschied ist aber dass der führende Teil weich ist und immer noch ein bisschen nachgibt. Jedenfalls wird der geburtskanal gut genug vorgedehnt. Aber genau deshalb ist es wohl auch wichtig dass der Kopf Rumpf Unterschied nicht zu groß ist.

Mekonium: klar muss es nicht abgehen und in dem Fall der beschriebenen Geburt war der Abgang zu früh und auf Stress bezogen. Aber beim durchtritt ist es wohl bei bel jetzt nichts besonderes und in der Beweisführung wird sich darauf berufen dass Mekoniumanbang immer ein schlechtes Zeichen ist. Aber bei bel kann es eben ganz normal sein.


Ich kann mich dem nicht ganz anschließen. Eine BEL-Geburt hat nunmal Risiken, diese sind aber im Vergleich zu einer Sectio nicht erhöht, wenn man ein erfahrendes Team hat, das sich damit auskennt und die Parameter im US stimmen. Und die Maße zu den BEL kann man in der einschlägigen Fachliteratur nachlesen, ich weiß nicht wo da 39-40 cm herkommen sollen. Ca. 33 cm wird bei den kompletten Steißfußlagen als Maximum angegeben und die machen nur 15% der BEL aus. Die einfache Steißlage ist mit ca. 66% am häufigsten und da liegt der Umfang bei ca. 28 cm.

Der Mekoniumabgang war aber schon um 16.00 Uhr und die Entwicklung um 22.xx Uhr und darauf bezog sich m.E. die Beweisführung in Hinblick auf die schon frühzeitig auftretende Problematik, die hätte zumindest dazu führen müssen mal genauer nach dem Kind zu schauen.

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Liebe Grüße Naomi


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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 08:40 
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Kurven-Entwirrerin

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Mir wurden von verschiedenen Ärzten mehr Umfang angegeben. ;-)

Zu dem Fall der Hebamme: ja. Ich habe schon verstanden dass bei der Geburt früher hätte geschaut werden müssen. Mich hat eben aber gestort dass Mekoniumabgang bei allen bel Geburten pathologisiert wurde.

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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 08:45 
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Moderatorin a. D.

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Beiträge: 5456
Yumi hat geschrieben:
Mir wurden von verschiedenen Ärzten mehr Umfang angegeben. ;-)

Zu dem Fall der Hebamme: ja. Ich habe schon verstanden dass bei der Geburt früher hätte geschaut werden müssen. Mich hat eben aber gestort dass Mekoniumabgang bei allen bel Geburten pathologisiert wurde.


Dann weiß ich nicht woher sie die Info haben wollen *kopfkratz*, meine geburtshilfliche Literatur (und ich habe davon ein paar Bücher) und auch das was die Ärzte bei mir gesagt haben, gibt einen größeren Umfang nicht her . Ansonsten stand da im Urteil nicht drin, dass Mekoniumabgang grundsätzlich pathologisiert wird, nur dass es ein Grund ist um nachzuschauen, was ja unterlassen wurde. Ich meine sie schrieben sogar, dass es es bei ca. 30% der Geburten insgesamt zu Mekoniumabgang kommen würde und das nicht immer heiß dass es etwas schiefgegangen ist. Bei meiner BEL kam es z.B. zu keinem Mekoniumabgang.

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Liebe Grüße Naomi


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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 09:22 
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NFP-Guru

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Beiträge: 2558
Danke für dei Erklärung Naomi. Entweder war ich da noch nicht, oder es ist mir durchgerutscht beim Lesen.

Es wäre überhaupt nicht notwendig gewesen in eine so starke Gegenposition zu zurückhaltender Geburtshilfe und Überwachung zu gehen um in den angeführten Fällen Fehler aufzudecken. Wenn es so passiert ist, wie geschildert, dann sind das offensichtliche Fehler, auch für sehr zurückhaltend arbeitende Geburtshelfer. Außerdem werden Standards präsentiert, die längst nicht so unumstößlich sind, wie sie dargestellt werden auch etwaige Nachteile der seitens der Gutachter propagierten Vorgehensweisen fallen völlig unter den Tisch, oder werden ausdrücklich klein geredet. Auch erschreckt mich die die abfällige Art des Gerichts sich über einige der Eltern zu äußern, die mit der Angeklagten die Geburt geplant hatten.

Wer weiß was sich da verselbstständigt hat, das Ganze wurde recht schnell als "modener Hexenprozess" gehandelt,es kursierten sehr verschiedene Darstellungen der Sachverhalte. Es wurde Eltern und Hebammen Angst gemacht vor allgemeinen Folgen für die (außerklinische) Geburtshilfe, während das Gericht nicht müde wurde zu betonen, dass es um einen Einzelfall geht und nicht um einen Rundumschlag.
Eine der Prozessbeobachterinnen hat mir persönlich bestätigt, dass Zeugen mit deutlich zur Schau gestelltem Desinteresse behandelt wurden.

Ich sehe schwerwiegende Fehler auf Seite von Anna R. , trotzdem bleibt das Gefühl, dass es kein fairer Prozess war.

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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 09:55 
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Ersthelferin a.D.

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Beiträge: 6890
Ich bin mit Geburt als Thema bislang nicht befasst, aber beim Lesen des Urteils stieß mir öfter auf, dass die Ansichten der Hebamme permanent als ideologisch verblendet formuliert wurden, während im Gegensatz dazu die medizinische Sichtweise unhinterfragt als Fakt dargelegt wurde. Wie Standards zustandekommen wurde nicht hinterfragt, obwohl das genauso ideologisch ist, nur eben an einem anderen Ideal orientiert – das (soweit ich das mitbekommen hab zB in der Ausschusssitzung gestern) oft genug an Profiten orientiert zu sein scheint.

Bezüglich der Meldepflicht von folgeschweren Komplikationen klang in der Petitionsanhörung auch an, dass das eh ein totales Chaos ist, denn niemand erhebt zB überhaupt Statistiken dazu, wieviele Hebammen es gibt. Es gibt nicht sowas wie einen Dachverband zB. Und auch die Kliniken werden nicht erfasst, das heißt, man kann überhaupt keine wirklichen Vergleiche ziehen dazu, welche Art der Betreuung unterm Strich besser funktioniert.
Dass von der Hebamme entsprechende Fälle nicht gemeldet wurden und somit die Datenlage verfälscht wurde, finde ich damit eines der wichtigsten Details.

Ohne entsprechende Datenlage ist es natürlich auch schwer, sich von ideologisch gefärbter Urteilsfindung freizumachen. Und so denke ich, dass das kein fairer Prozess war, aber dass dies nicht allein den Richtern in die Schuhe zu schieben ist, sondern der allgemeinen Situation geschuldet.
Und auch die Eltern hatten nicht wirklich die Möglichkeit, sich entsprechend zu informieren und haben daraufhin einer Person vertraut, mit der sie offenbar nicht die selbe Einstellung zu Leben, Geburt und Tod teilten.

Mich interessiert gerade noch: gibt es ähnliche Klagen gegen Ärzte in Krankenhäusern? Wie gehen die aus?


edit: übrigens ein Unding, dasss bei den öffentlich-rechtlichen die Sendungen nach ner weile depubliziert werden. *schnaub*

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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 10:15 
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@ thoe

Das Besondere an diesem Fall ist, dass erstmals für eine Geburtsbegleitung mit Behandlungsfehlern Anklage und Urteil auf Totschlag lauten.

Das ist bisher noch nie passiert, Grundlage ist genau das was du auch schon sagtest, es wird unterstellt, dass die Hebamme/Ärztin das Kind aus ideologischen Gründen bewusst sterben lies, obwohl ihr hätte klar sein müssen, dass sie durch anders Handeln das Leben des Kindes hätte retten können. Somit wird unterstellt, dass es sich eben nicht um einen bloßen Behandlungsfehler handelt.

Auch deshalb hat dieser Prozess so große Wellen geschlagen.

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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 11:49 
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Kurven-Rätslerin

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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 12:04 
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thoe hat geschrieben:
Mich interessiert gerade noch: gibt es ähnliche Klagen gegen Ärzte in Krankenhäusern? Wie gehen die aus?


BGH, 1988
Zitat:
Anders liegt es jedoch, wenn für den Fall, daß die Geburt vaginal erfolgt, für das Kind ernstzunehmende Gefahren drohen, daher im Interesse des Kindes gewichtige Gründe für eine Kaiserschnittentbindung sprechen und diese unter Berücksichtigung auch der Konstitution und der Befindlichkeit der Mutter in der konkreten Situation eine medizinisch verantwortbare Alternative darstellt. In einer solchen Lage darf sich der Arzt nicht eigenmächtig für eine vaginale Geburt entscheiden. Vielmehr muß er die Mutter über die für sie und das Kind bestehenden Risiken aufklären und sich ihrer Einwilligung für die Art der Entbindung versichern


Ich bin nicht sehr firm in der Paragraphen-Sprache, fand aber im Medizinrecht-Buch einen Verweis auf das oben verlinkte BGH-Urteil. Da ging es aber eher darum, dass eine Mutter geklagt hatte, weil sie wegen BEL ursprünglich einen geplanten Kaiserschnitt hatte, dann aber im Krankenhaus die Geburt von alleine losging, und die behandelnden Ärzte entschieden, das Kind vaginal zu entbinden und es zu reversiblen Folgeschäden seitens des Kindes kam. Also keine fahrlässige Tötung o.ä.

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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 14:46 
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Inventar

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Ich finde das ganz krass. Zumal ich von meiner Hebamme zwei bis 4 Fälle von unglücklichem Geburtsverlauf kenne, wo sie (zusammen mit der Kollegin) ganz klar der Ärztin die Schuld gibt, die den KS verweigert hat.... dazu gibt es einen Fall, der auch vor Gericht verhandelt wurde und in einem Freispruch geendet hat

Ich finde dieses Thema sehr emotional und berührend und sehe aber im Urteil hier nicht, dass sich Ideologie gegen Schulmedizin stellt.
Schwierig finde ich auch immer, die Verantwortung... ich kenne ja nun, u a auch von hier einige Frauen, die sehr hart ins Gericht gehen mit medizinischer Begleitung und sehr mit den kritisch betrachteten Ideologien der Hebamme konform gehen. Und die meisten Frauen haben durchaus gute Gründe dafür. Man darf daher, finde ich, nicht ausser acht lassen, dass die Mutter mit ihren Wünschen auch eine gravierende Rolle spielt. Wer sich Interventionsarm wünscht, der wehrt sich möglicherweise auch länger gegen den Rat, eine Klinik auf zu suchen.

Ich bin froh, dass ich hier kein Urteil bilden muss. Ich könnte das nicht ... die angekreidete Arroganz zB kann man so ja gar nicht beurteilen. Nur die Sache mit dem "Versagen der zentralregulativen Steuerung beim Kind" finde ich höchst suspekt.

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mit Lúthien als liebste Dreifachforenpatin auf Gegenseitigkeit NFP seit 2005 mit **, Großer Prinzessin '06, *, Junior Jediritter '09, Mini Horseman '12 und dem Überaschungs Mäuschen '15, und Abschieds ** Eines Tages werden wir sterben, Gwen.-Ja, aber alle anderen werden wir leben. Your wings were ready, but my Heart was not


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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 22. Juni 2016 11:29 
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hat sich gut eingelebt

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Warum kann man sich die Doku eigentlich nicht mehr ansehen? In der Mediathek steht verfügbar bis 29.10.2016, also müsste man die doch eigentlich noch angucken müssen. Geht aber irgendwie nicht *kopfkratz*

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Sayuri erkundet die Welt mit ihrer kleinen Biene (6/20) Bild
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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 22. Juni 2016 12:20 
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Kurven-Rätslerin

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Was ich bei allem für und wieder eher sehr selten lese/höre, ist ja die Tatsache, dass in der Hebammenberufsordnung NRW eine BEL Geburt als Ausschlusskriterium für eine geplante außerklinische Geburt ist.
Ich sehe zwar die Problematik der Frauen, die nicht in die Klinik wollen, aber ist es nicht per se ein Verstoß, wenn man trotzdem eine BEL Geburt außerklinisch plant?

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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 22. Juni 2016 12:36 
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nicht mehr ganz so neu

Registriert: 22. April 2015 11:12
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Ich bin auch ein bisschen erschrocken ob der ganzen Fehler (auch viele rein dokumentarische und damit völlig neutral bewertbare Fehler), die Anna Rockel-Loenhoff da "unterlaufen" sind. Und wie viele Komplikationen da werdenden Eltern mutmaßlich unterschlagen wurden...
Und ein bisschen bin ich sauer, dass aus den Reihen der Spendenaufruferinnen und Prozessbeobachterinnen nie Eingeständnisse bzgl. fachlicher Fehler kamen und von dieser Seite alles auf eine Ebene klinische vs. außerklinische Geburtshilfe gezogen wurde. _Das_ richtet doch viel größeren Schaden an als eine Reflexion über die Standards außerklinischer Geburtshilfe, die in den benannten Fällen missachtet wurden. Gewissermaßen hätte ich mir eine Distanzierung von ARL gewünscht, auch wenn sie bislang als Koryphäe galt.
In diesem Fall bin ich sehr froh darüber, dass das Urteil öffentlich lesbar ist, so dass ich mir eine eigene Meinung bilden kann.

Das Urteil auf Totschlag ist in juristischen Kreisen wohl sehr diskussionswürdig, da scheint es eine Menge Interpretations- und Argumentations-Spielraum zu geben. Da bin ich aber völlig ahnungslos.


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 Betreff des Beitrags: Re: ARD- Doku "Das tote Kind - Eine Hebamme vor Gericht"
BeitragVerfasst: 22. Juni 2016 16:55 
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NFP-Guru

Registriert: 28. März 2010 22:17
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elocin83 hat geschrieben:
Was ich bei allem für und wieder eher sehr selten lese/höre, ist ja die Tatsache, dass in der Hebammenberufsordnung NRW eine BEL Geburt als Ausschlusskriterium für eine geplante außerklinische Geburt ist.
Ich sehe zwar die Problematik der Frauen, die nicht in die Klinik wollen, aber ist es nicht per se ein Verstoß, wenn man trotzdem eine BEL Geburt außerklinisch plant?



Hier kommt die Doppelqualifikation als Ärztin und Hebamme zum Tragen. Nach den Ausschlusskriterien nach GKV-SV darf eine BEL Geburt außerklinisch geplant werden, wenn ein Arzt anwesend ist bei der Geburt. Was aber leider nicht so explizit geklärt ist, der der Umgang mit den wenigen Personen die beide Qualifikationen haben, also ob sie eine Hebamme oder einen Arzt hinzuziehen hätte müssen, oder das so in Ordnung war. Jetzt wo es schief gegangen wird heißt es sie hätte das nicht gedurft. Bei Zwillingen ist es genau dieselbe Problematik. Mit Arzt und Hebamme dürfen außerklinisch andere Geburten begleitet werden, als wenn "nur" eine Hebamme anwesend ist.

Aber auch, wenn man das einbezieht ist z.B. eine außerklinische Drillingsgeburt jenseits aller bestehenden Standards.

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