schlüssel hat geschrieben:
- 8 ist doch erst bei einer 1.hM am ZT 12 greifend, oder?
Ja und nein - jetzt schon, aber ab dem 13. Zyklus gilt dann die bis dahin früheste ehM minus acht. Wenn du dann in dem jetztigen Fall von ZT 19 ausgehst, würdest du quasi bis ZT11 freigeben können (falls bis dahin nicht noch eine frühere war natürlich). Wenn du aber, wie du selbst vermutest, die ehM schon an ZT 14 hattest, wären das für die Freigabe am Anfang nur noch 6 freie Tage.
D.h., das Klammern bringt eben in diesem Zyklus maximale Sicherheit, aber eventuell verschiebt sich da die Freigabe am Anfang dann ungerechtfertigt nach hinten, oder?
fräuleinfiona hat geschrieben:
Ich würde also erstmal sicher auswerten und die weiteren Zyklen abwarten, bis -8 angewandt werden kann. Wenn es bis dahin keine so frühe 1hM gab kann mann da nochmal drüber nachdenken.
Das stimmt natürlich, falls du in einem der nächsten 9 Zyklen die ehM völlig sicher so früh hast, musst du über diesen Zyklus hier nicht weiter nachdenken. Für den Fall, dass keine so frühe mehr kommt, solltest du das dann aber doch im Hinterkopf behalten, denke ich...
fräuleinfiona hat geschrieben:
Die AG-Nfp geht davon aus, dass sich frühe 1hM inerhalb eines Jahres wiederholen.
Wieso denn innerhalb eines Jahres? Ich dachte dass die sich generell wiederholen können, aber ohne Angabe eines festen Zeitraums. Deshalb müssen alle ehM dafür berücksichtigt werden, und seien sie noch so lange her. Oder stand das in den alten Ausgaben anders?
