Zitat:
Ja gut, aber die Ärztin macht doch nicht mehr Gewinn, weil Du die Pille häufig wechselst bzw. gewechselst hast. Die Pille bekommt man doch sowieso nur bis zur Volljährigkeit von der Kasse bezahlt, daher kann es der Ärztin schnuppe sein, ob Du sie nimmst oder nicht. Also rein aus finanzieller Sicht! Ideologisch ist das wieder was ganz anderes.
dazu würde ich noch gerne was sagen. Ich habe mich mit dem Thema mal entwas genauer befasst. Es gibt ein sogenanntes "Prämiensystem" für Ärzte. z.B. ist es durchaus üblich, dass Ärzte sagen wir ml für das Ausstellen eines Rezeptes einen gewissen Anteil erhalten.
Ich bin ja fast der Meinung, dass meine alte FÄ einen Vertrag mit Bayer hatte - ich kenne einige Mädels die bei ihr waren und alle hatten entweder die Yasmin, Yasminelle oder die Mirena. Ich glaube das ist eben auch wie ein Kreislauf: wenn man eben zu "Fortbildungen" geht, die von den Unternehmen selbst gesponsert wird, ist der eigene Blickwinkel mit der Zeit auch in eine gewisse Richtung gelenkt. Ich glaube das ist bei vielen Ärzten sol.
Mein Hausarzt hat auf seiner Homepage einen ewig langen Text verfasst warum er keinen Pharmavertreter in seiner Praxis Willkommen heißt.
Ich habe hier auch Artikel gefunden, die ich sehr interesant finde:
http://www.rbb-online.de/kontraste/uebe ... hlung.htmlZitate:
Zitat:
Es wird häufig versucht, ganz massiv Druck auszuüben. Das geschieht natürlich dadurch, dass der Pharmareferent erst einmal kommt, dann zwei-, drei-, viermal und beim nächsten Mal nachfragt: "Haben Sie denn jetzt Patienten auf dieses Medikament eingestellt?". Wenn er dann nochmal kommt und wieder fragt, dann ist es einem natürlich peinlich, unangenehm zu sagen, ich habe keinen Patienten darauf eingestellt, weil ich das aus diesen oder jenen Gründen nicht will."
Immer heftiger wird Dr. Schwinzer umworben. Er wird zu Fortbildungen eingeladen nach Malta oder Nizza. Und er bekommt auch unlautere Angebote. Eine Pharmafirma hat ihm eine Umsatzprovision geboten, wenn er ihre Medikamente verschreibt.
Zitat:
Das ist so direkt natürlich verboten, also hat die Firma aus kosmetischen Gründen, aus juristischen Gründen eine Marketingfirma, dazwischen geschaltet, mit der ich dann den eigentlichen Vertrag schließe und von der ich dann auch diese Umsatzprovision bekomme. Das heißt also, wenn ich sehr viel Rezepte mit einem Medikament dieser Firma aufschreibe, bekomme ich viel Honorar. Und wenn ich meine Kollegen in der Gegend hier berede, das gleich zu tun, weil ich sage, das Medikament war besonders gut, dann bekomme ich halt noch mehr Geld."
Zitat:
Diese erstellen ja für unsere Behandlung sogenannte Leitlinien. Und in diesem Rahmen müssen wir uns bewegen und da schreiben die nicht nur Untersuchungen vor, sondern auch Behandlungen, also zum Beispiel, welche Art von Medikamenten bei welcher Erkrankung besonders geeignet sein sollen. Und wenn ich mich nicht danach richte, und es geht etwas schief, dann kriege ich vor einem Gericht eventuell Probleme. Also werde ich mich bemühen, im Wesentlichen mich danach zu richten. Wenn diese Leitlinien aber natürlich pharmagesteuert sind, ja dann schreibe ich eben Medikamente auf, die eigentlich gar nicht gut sind.
Zitat:
"Die Pharmaindustrie ist deswegen so erfolgreich in der Zusammenarbeit mit den medizinischen Meinungsführern, weil eine tiefe gegenseitige Abhängigkeit besteht. Die Ärzte brauchen, um Karriere zu machen, interessante Publikationen. Da der Staat sich praktisch vollständig zurückgezogen hat aus der Finanzierung von Arzneimittelforschungsprojekten, muss dieses Geld aus der Industrie angeworben werden."
Zitat:
"Ich bin durchaus überzeugt, dass viele Kollegen sich etwas vormachen, wenn sie glauben, durch diese Einladungen von Pharmafirmen nicht beeinflussbar zu sein. Ich denke, dass man aufgrund dieser Einflüsse ein Medikament schon häufiger verschreibt als sonst."
auch interessant:
http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/u ... -1.1390546Zitat:
Grundlage der Zahlungen war ein als "Verordnungsmanagement" bezeichnetes Prämiensystem des Pharmaunternehmens. Dieses sah vor, dass Ärzte als Prämie für die Verordnung von Arzneimitteln des Unternehmens fünf Prozent des Abgabepreises erhalten sollten.
Die Richter sprechen ausdrücklich von "korruptivem Verhalten" von Ärzten und Pharmavertretern, das aber nach geltendem Recht nicht strafbar sei. "Darüber zu befinden, ob die Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig ist und durch Schaffung entsprechender Straftatbestände eine effektive strafrechtliche Ahndung ermöglicht werden soll, ist Aufgabe des Gesetzgebers", heißt es in der Mitteilung des BGH. Eine Strafbarkeit wegen "Bestechlichkeit" oder "Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr" hätte vorausgesetzt, dass der Arzt entweder "Amtsträger" ist oder zumindest als "Beauftragter" der Krankenkassen tätig wird. Beides sei nicht der Fall, entschieden die elf Richter des Großen Senats.