Sternenstaub hat geschrieben:
Ich habe nicht euch als kolonialistisch angeprangert, sondern das Argument, dass wir ja heute so zivilisiert sind, dass wir solche religiösen Traditionen, die vielleicht nicht unseren Wertmaßstäben entsprechen, nicht mehr brauchen. Das impliziert, dass diejenigen, die solche Traditionen vertreten, unzivilisiert und dumm sind und schon noch einsehen werden, was sie da für einen Quatsch machen. Das ist hegelscher Geschichtspositivismus und führt nicht immer zu einem guten Miteinander. Eher im Gegenteil.
Das möchte ich unterschreiben.
Zu dem Argument "traditionelle oder religiöse Motivation darf deutsches Gesetz nicht aushebeln" habe ich einen interessanten Artikel eines Juristen in der FAZ gelesen:
Beschnitten.
Er argumentiert, dass dieses Argument hier gar nicht greift. Denn die religiöse/traditionelle Verankerung mache zwar die Bedeutung der Beschneidung für die Betroffenen deutlich. Für die rechtliche Bewertung (er spricht sich gegen das Kölner Urteil aus) sei sie aber unerheblich, da man Beschneidungen auch aus rein juristischen Überlegungen zulassen müsse.
Christian Walter in der FAZ hat geschrieben:
Manche Eltern entscheiden sich aus weltanschaulichen Gründen gegen bestimmte Impfungen, obwohl diese staatlicherseits empfohlen werden. Andere lassen ihre Kinder in vielleicht übertriebener Vorsorge gegen Krankheiten impfen, für die dies in Mitteleuropa nicht zwingend veranlasst wäre. Manche Eltern lassen ihren Kindern die Mandeln prophylaktisch entfernen, andere sind gegenüber einem solchen Eingriff auch dann noch zurückhaltend, wenn er medizinisch klar indiziert ist. Manche Eltern lassen körperliche Besonderheiten, zum Beispiel extrem abstehende Ohren, chirurgisch korrigieren, andere lehnen dagegen jedwede kosmetische Veränderung ab, auch wenn damit später psychische oder gar physische Belastungen für die Kinder verbunden sind. Auch eine Entscheidung der Eltern für körperlich teilweise extrem belastenden Hochleistungssport schon in jungen Jahren wird staatlicherseits nicht nur akzeptiert, sondern nicht selten sogar gefördert.
Die Liste dieser Beispiele ließe sich ohne weiteres verlängern. Immer geht es darum, dass medizinisch eine Bandbreite von Entscheidungen akzeptabel ist und unterschiedliche weltanschauliche Haltungen der Eltern eine Rolle spielen. Wollte man hier staatlicherseits das Kindeswohl eindeutig in einem bestimmten Sinn definieren und seine Beachtung auch noch mit hoheitlichen Mitteln zwangsweise durchsetzen, so wäre dies das Ende der Freiheit von Eltern und Familien. Der Staat ist erst dann gefordert, wenn eine Entscheidung der Eltern diese Bandbreite verlässt, etwa weil sie, wie die weibliche Genitalverstümmelung, wesentliche körperliche Funktionen erheblich beeinträchtigt oder gegen eine eindeutige medizinische Lehrmeinung erfolgt.
Mit diesen Maßstäben lässt sich die elterliche Entscheidung für die Beschneidung eines minderjährigen Jungen juristisch verarbeiten, ohne dass es überhaupt eines Rückgriffs auf die Religionsfreiheit bedürfte.
(Ich habe überlegt, ob es sinnvoll ist, ein relativ kurzes Zitat aus diesem ausführlichen Artikel rauszugreifen, weil dann zwangsläufig der Zusammenhang der gesamten Argumentation verloren geht. Es sei also ausdrücklich die Lektüre des gesamten Artikels empfohlen.

)