Dina hat geschrieben:
Möglicherweise. Denn es steht ja nirgends, dass man beide Symptome für die Auswertung nutzen soll.
Es steht in N&S, dass eines der beiden Symptome völlig ausreicht und die Beobachtung des zweiten die Sicherheit nicht erhöht. Daher glaube ich nicht, dass die AG NFP eine gleichzeitige Schleim- und Muttermundbeobachtung gemeint hat.
Lottchen, der Widerspruch steckt für mich hier:
Dina hat geschrieben:
wenn Sie eh den Muttermund tasten, können Sie auch dort den Schleim entnehmen
Da die AG NFP sagt, dass nur die Schleimbeobachtung völlig ausreicht und man den Schleim am Muttermund nicht nur dann abnehmen darf, wenn man den Muttermund sowieso beobachtet.
Das Zitat von dir reicht ja völlig aus, um das zu bestätigen, was ich auf der vorherigen Seite geschrieben habe: Dass die AG nicht davon ausgehen kann, dass man Schleim der besten Qualität sowieso bemerken würde, selbst wenn man die Beobachtung an diesem Tag vergessen hätte. Dass das nicht so ist, können außer mir bestimmt auch andere Schleim-am-Muttermund-Abnehmerinnen bestätigen.
Somit ist für mich die Regel "ich habe nichts eingetragen, also kann ich auch davon ausgehen, dass kein Schleim der besten Qualität mehr da ist" nicht für alle Anwenderinnen sinnvoll und die Sicherheit nicht gegeben.