Hmpf. Ich find's schwierig. Ich bin keine Abtreibungsgegnerin, stehe ihnen aber durchaus kritisch gegenüber... Ich weiß jetzt nicht, wie die Gesetze in Oklahoma vorher waren und auch nicht, wie der genaue Wortlaut ist. Der verlinkte Artikel klingt nämlich nicht objektiv.

Aber ich weiß es natürlich nicht genau.
Zitat:
Selbst Opfer von Vergewaltigungen oder Inzest müssen sich laut den Gesetzen eine ausführliche Schilderung ihres ungeborenen Kindes anhören und eine Ultraschalluntersuchung des Fötus vornehmen lassen, bevor sie abtreiben dürfen.
Da ist natürlich die Frage, was die unter "ausführliche Schilderung" verstehen und ob "nur" die Ultraschalluntersuchung Pflicht ist oder eben dieses Erzählen "wie süß das Baby doch aussieht" (das steht nirgends, aber das stellt man sich ja unter diesem Satz vor).
Hier in Deutschland muss sich der Arzt vor einer Abtreibung auch im Detail davon überzeugen, dass das Kind nicht älter ist als die Frist erlaubt (die kriminalistische Indikation ist in D auch "nur" bis zu 12 Wochen nach der Konzeption möglich), was eigentlich nur per Ultraschall möglich ist. Sprich, auch hier in D wird wohl praktisch keine Frau eine Abtreibung ohne vorige Ultraschalluntersuchung bekommen.
Zitat:
Damit die Ultraschallbilder möglichst genau und anschaulich sind, muss die Ultraschallsonde vaginal eingeführt werden. Eine Untersuchung entlang des Bauchraums reicht nicht aus.
Da würde mich beispielsweise der genaue Gesetzestext interessieren - ob vaginaler Ultraschall Pflicht ist, oder ob er eben gemacht werden muss, wenn der Arzt beim abdominalen Schall nicht genug sieht, um das Schwangerschaftsalter genau festlegen zu können. Bei einer frühen Schwangerschaft kann man über den Bauch oft nur wenig sehen, vor allem, wenn man nicht wirklich schlank ist. Wie gesagt, keine Frage, ich finde es auch unmöglich, wenn man Vergewaltigungsopfern als erstes einen Ultraschallstab einführen möchte, aber da ist wirklich die Frage, wie das im Gesetz formuliert ist.
Zitat:
Die Neuerungen sehen außerdem vor, dass Ärzte in Oklahoma werdende Eltern nicht über Untersuchungen möglicher Missbildungen des Fötus informieren müssen.
Die Mediziner werden im Fall von Missbildungen bei Neugeborenen außerdem vor Klagen der Eltern geschützt.
Da ist eben die große Frage, ob das wirklich die Freiheit der Frau einschränkt oder ob das nicht doch positiv zu bewerten ist. Hier in D passiert ja das Gegenteil und Ärzte können verklagt werden, wenn sie nicht über alle Methoden pränataler Diagnostik aufgeklärt haben und die Eltern dann ein behindertes Kind bekommen. Aber ist ein Kind - egal mit welcher Krankheit o.ä. - ein Schaden? Das sind wirklich philosophische Fragen. Haben wir ein Recht auf ein gesundes Kind? Haben wir das Recht jedem kranken Kind das Leben zu verwehren? Ich habe da keine absoluten Antworten drauf, aber gerade der zweite Satz: Der Mediziner hat doch keine Schuld an einer Fehlbildung eines Kindes - man kann auch nicht alles im Ultraschall sehen. Für Fehlbildungen gibt es auch normalerweise keine direkte Therapie - man kann dann nur über Leben und Tod entscheiden. Und da ist eben die Frage, welche ethische Einstellung ein Land hat, ob es das geben soll oder nicht.

Ich mag mir kein abschließendes Urteil darüber bilden, ich denke aber, dass man den Artikel erst einmal kritisch sehen sollte, ob es im Detail wirklich darum geht, ohne Rücksicht auf die Frauen Embryonen zu retten, oder ob es hier bestimmte Entscheidungen gab, die eine vorgeburtliche Selektion verhindern sollen.
edit: @Haris, kann natürlich sein, dass du mit den Fundamentalisten recht hast. Aber wenn man den Artikel versucht neutral zu lesen, kann man meiner Meinung nicht abschließend sagen, was die wirkliche Intention dahinter ist.
