honigbienchen hat geschrieben:
Zitat:
Was ich nicht gefunden habe, ist die Rechtsverordnung, die in § 43 AMG erwähnt wird, die festlegt, welche Arzneimittel von der Vorschrift ausgenommen sind. Kennt die jemand von Euch? Die Apotheker hier vielleicht? Da könnte ja theoretisch eine Ausnahme für die Pille enthalten sein.
Definitiv nicht, da die Pille verschreibungspflichtig ist.
Die Ausnahmen sind va pflanzliche AM, die in Drogerien verkauft werden dürfen (und alles andere was da so rumsteht und eigentlich ein Medikament und damit apothekenpflichtig ist)
Ah, okay. Hast Du einen Link zu dieser Verordnung? Ich hab' sie im Netz nicht gefunden…
honigbienchen hat geschrieben:
Das ist es eben-wo kein Kläger da kein Richter. Der Patient macht sich, meines WIssens nach, nicht strafbar.
Dann muß der aber irgendwie von der Strafbarkeit ausgenommen worden sein. Wenn man nur nach dieser Vorschrift geht, wäre er Mittäter oder zumindest Gehilfe. Muß ich auch mal schauen, ob ich da was finde…
honigbienchen hat geschrieben:
Deswegen läuft aber im Moment auch ein Prozess gegen Ratiopharm, soweit ich weiß.
Hast Du da auch noch genauere Infos? Das würd' mich interessieren.
honigbienchen hat geschrieben:
Übrigens: Danke für das Nachgucken und die fachliche Unterstützung

Gerne

. Aber viel mehr als das Gesetz zu lesen, habe ich jetzt auch nicht gemacht. Vielleicht hab' ich morgen mehr Infos.
honigbienchen hat geschrieben:
Genau-und GsD gibbet die Pille ja in soooo vielen schicken Farben-und dann erst noch die Verpackung dazu

Gibt's da auch was in grün? Da steh' ich ja total drauf

. In dem Fall würd' ich mir das mit dem lästigen Messen und dem ekligen Schleim nochmal überlegen

.
@ Medihra: Ich glaube, für Tierärzte sind die Vorschriften nicht ganz so streng und es gibt mehr Ausnahmen.
Vielleicht sollten wir alle die Praxen stürmen, uns mit Mustern eindecken lassen und dann alle Ärzte verpfeifen, die sowas rausgegeben haben

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