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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 16. März 2009 15:32 
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NFP-Gräfin

Registriert: 22. Juli 2008 23:11
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Eigentlich müsste man, wenn man den Frauenarzt wechselt und der einem ein Probeblister aufs Auge drücken will, breit grinsend sagen, dass er sich damit strafbar macht. *undweg*
Und auch bei anderen Ärzten. :mrgreen:

Obwohl ich einmal beim Tierarzt Zeug gegen Grabmilben wegen meinen Vögeln gekauft habe, die es gar nicht so in der Apotheke so gibt. *kopfkratz* Meinte die Arzthelferin da.
Paraffin war das.

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Medihra verhütet erfolgreich seit #225 Zyklen!
Seit dem 09. Mai 2015 *heirat*.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 16. März 2009 15:44 
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NFP-Gräfin

Registriert: 20. März 2006 00:46
Beiträge: 3618
honigbienchen hat geschrieben:
Zitat:
Was ich nicht gefunden habe, ist die Rechtsverordnung, die in § 43 AMG erwähnt wird, die festlegt, welche Arzneimittel von der Vorschrift ausgenommen sind. Kennt die jemand von Euch? Die Apotheker hier vielleicht? Da könnte ja theoretisch eine Ausnahme für die Pille enthalten sein.

Definitiv nicht, da die Pille verschreibungspflichtig ist.
Die Ausnahmen sind va pflanzliche AM, die in Drogerien verkauft werden dürfen (und alles andere was da so rumsteht und eigentlich ein Medikament und damit apothekenpflichtig ist)
Ah, okay. Hast Du einen Link zu dieser Verordnung? Ich hab' sie im Netz nicht gefunden…

honigbienchen hat geschrieben:
Das ist es eben-wo kein Kläger da kein Richter. Der Patient macht sich, meines WIssens nach, nicht strafbar.
Dann muß der aber irgendwie von der Strafbarkeit ausgenommen worden sein. Wenn man nur nach dieser Vorschrift geht, wäre er Mittäter oder zumindest Gehilfe. Muß ich auch mal schauen, ob ich da was finde…

honigbienchen hat geschrieben:
Deswegen läuft aber im Moment auch ein Prozess gegen Ratiopharm, soweit ich weiß.
Hast Du da auch noch genauere Infos? Das würd' mich interessieren.

honigbienchen hat geschrieben:
Übrigens: Danke für das Nachgucken und die fachliche Unterstützung ;-)
Gerne ;-). Aber viel mehr als das Gesetz zu lesen, habe ich jetzt auch nicht gemacht. Vielleicht hab' ich morgen mehr Infos.

honigbienchen hat geschrieben:
Genau-und GsD gibbet die Pille ja in soooo vielen schicken Farben-und dann erst noch die Verpackung dazu *kopfWand*
Gibt's da auch was in grün? Da steh' ich ja total drauf *trampolin*. In dem Fall würd' ich mir das mit dem lästigen Messen und dem ekligen Schleim nochmal überlegen :mrgreen:.

@ Medihra: Ich glaube, für Tierärzte sind die Vorschriften nicht ganz so streng und es gibt mehr Ausnahmen.

Vielleicht sollten wir alle die Praxen stürmen, uns mit Mustern eindecken lassen und dann alle Ärzte verpfeifen, die sowas rausgegeben haben :twisted: :mrgreen:.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 16. März 2009 15:47 
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Registriert: 14. Februar 2009 18:51
Beiträge: 8
Medihra hat geschrieben:
Obwohl ich einmal beim Tierarzt Zeug gegen Grabmilben wegen meinen Vögeln gekauft habe, die es gar nicht so in der Apotheke so gibt. *kopfkratz* Meinte die Arzthelferin da.
Paraffin war das.

Also Paraffin gibts in der Apotheke *kopfkratz* . Wenns was war was die Apotheke nicht hat (kann ja dann nicht apothekenpflichtig sein) darf er es sowieso abgeben.

AMG §43 Absatz 5 hat geschrieben:
(5) Zur Anwendung bei Tieren bestimmte Arzneimittel, die nicht für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen an den Tierhalter oder an andere in § 47 Abs. 1 nicht genannte Personen nur in der Apotheke oder tierärztlichen Hausapotheke oder durch den Tierarzt ausgehändigt werden. Dies gilt nicht für Fütterungsarzneimittel und für Arzneimittel im Sinne des Absatzes 4 Satz 3.

Aber so wie ich das verstehe darf der Tierarzt auch Arzneimittel abgeben.

Rotschopf hat geschrieben:
honigbienchen hat geschrieben:
Deswegen läuft aber im Moment auch ein Prozess gegen Ratiopharm, soweit ich weiß.
Hast Du da auch noch genauere Infos? Das würd' mich interessieren.

Mich auch!

Rotschopf hat geschrieben:
Ah, okay. Hast Du einen Link zu dieser Verordnung? Ich hab' sie im Netz nicht gefunden…

Würd vermuten da gehts um Nahrungsergänzungsmittel??
Dann wärs die da


Zuletzt geändert von Milchstern am 16. März 2009 15:59, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 16. März 2009 15:55 
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NFP-Gräfin

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Also, als ich mich über die Grabmilben kundig gemacht habe, bin ich auch zur Apotheke gewatschelt und hab nach Paraffin gefragt. Die meinten dann, dass es in diesem Bezug zu meinen Vögeln nur beim Tierarzt gibt und wenn nicht, dann dürften dies nicht ohne tierärztliche Anweisung an mich aushändigen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 16. März 2009 16:05 
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Paraffin kann man auch so in der Apotheke bekommen (wie andere Chemikalien auch). Sinnvollerweise frägt der Apotheker nach wozu du das brauchst (falls du Unsinn machen möchtest ;-) ) und in dem Fall war er der Meinung das du dich besser an den Tierarzt wenden sollst (auch um abzuklären ob das bei den Vögeln Sinn macht und nicht schadet)
Oder war das eine spezielle Zubereitung?


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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 16. März 2009 16:10 
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Na ja, ich war schon einmal bei einem TA mit meinen Vögeln, der hat gemeint, sie hätten Milben und mir nix mitgegeben, "weil sich das von alleine regeln würde". Ich bin im Wellensittichforum angemeldet, dem auch gleich ein Verein anhängt und die meinten, dass ich das Paraffin nach dieser Diagnose in der Apotheke besorgen solle.
Nur wollten die das nicht.
Es war auch kein Umweg, weil die Apotheke auf meinem Arbeitsweg liegt ;-)
Na ja, das Paraffin, das ich dann von der anderen TA bekommen habe, hat bewirkt, dass die Grabgänge von den Milben verdichtet werden dadurch und die so absterben. Dann hab ich noch was anderes mitbekommen, wo sie gemeint hat, ich soll bei der Dosierung aufpassen. Wenn ich etwas zu viel drauf träufeln würde, würd ich meine Vögel damit vergiften.
Na, die TA hat mir aber viel zugetraut. :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 16. März 2009 16:33 
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NFP-Gräfin

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Milchstern hat geschrieben:
Würd vermuten da gehts um Nahrungsergänzungsmittel??
Dann wärs die da
In besagter Rechtsverordnung müßte es auch um Arzneimittel gehen – so steht's jedenfalls in § 43 I 1 AMG. Nahrungsergänzungsmittel sind dann wieder was anderes und unterfallen nicht dem AMG.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 16. März 2009 18:38 
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NFP-Gräfin

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Ich denke die passende VA ist hier die "Apothekenbetriebsordnung"-da werden eigentlich alle relevanten Sachen nochmal detailliert dargelegt.
Ich hatte das zwar mal alles (für das 3. Examen), beim Umzug musste es aber dran glauben.

AMG §44-46 regeln aber schon die Ausnahmen, wenn ich das richtig sehe.


Auf den Prozess bin ich dummerweise auch nur per Link aufmerksam geworden-aber ich glaube es war das hier.
Der andere Artikel war aber vom letzten Jahr-ich denke mal, bis der Prozess läuft, wird es noch dauern.http://www.jurablogs.com/de/korruptions ... ratiopharm

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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 16. März 2009 18:56 
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NFP-Gräfin

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Ist mir grad zuviel, diese ApBetrO (tolle Abkürzung :roll:) zu lesen *ko*.

Bei dem Prozeß – wenn es denn schon einen gibt – geht es allerdings nicht um Verstöße gegen das AMG, sondern um Betrug und Untreue zu Lasten von Krankenkassen. Ein Urteil habe ich nicht gefunden. Entweder ermitteln die noch, der Prozeß läuft noch oder das Urteil wurde nicht veröffentlicht. Vielleicht von den Pharmafirmen vertuscht, weil sie "verloren" haben :twisted: :mrgreen:. (Darf man sowas schreiben *pfeif* *kopfkratz*?)


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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 17. März 2009 00:36 
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NFP-Gräfin

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Rotschopf hat geschrieben:
Ist mir grad zuviel, diese ApBetrO (tolle Abkürzung :roll:) zu lesen *ko*.

Bei dem Prozeß – wenn es denn schon einen gibt – geht es allerdings nicht um Verstöße gegen das AMG, sondern um Betrug und Untreue zu Lasten von Krankenkassen. Ein Urteil habe ich nicht gefunden. Entweder ermitteln die noch, der Prozeß läuft noch oder das Urteil wurde nicht veröffentlicht. Vielleicht von den Pharmafirmen vertuscht, weil sie "verloren" haben :twisted: :mrgreen:. (Darf man sowas schreiben *pfeif* *kopfkratz*?)


Ja, das stimmt natürlich, war falsch von mir "zitiert"-wobei das ja letztendlich alles zusammenhängt.
Aber natürlich sind die KK's die einzigen, die ein echtes Interesse daran haben, hier einen Riegel vorzuschieben.
Das die sich nicht an den kostenlosen Mustern stören ist ja irgendwie klar ;-)

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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 17. März 2009 09:26 
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neu hier

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warum Arztmuster für die Krankenkasse teuer werden können

Steuertipps für Pharmaberater... warum können Pharmaberater einen temperierten Lagerraum von der Steuer absetzen???


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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 17. März 2009 09:27 
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alte Häsin

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Milchstern hat geschrieben:
AMG §43 Absatz 5 hat geschrieben:
(5) Zur Anwendung bei Tieren bestimmte Arzneimittel, die nicht für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen an den Tierhalter oder an andere in § 47 Abs. 1 nicht genannte Personen nur in der Apotheke oder tierärztlichen Hausapotheke oder durch den Tierarzt ausgehändigt werden. Dies gilt nicht für Fütterungsarzneimittel und für Arzneimittel im Sinne des Absatzes 4 Satz 3.

Aber so wie ich das verstehe darf der Tierarzt auch Arzneimittel abgeben.

Japp - Tierärzte haben im Gegensatz zu Menschenärzten das Dispensierrecht, dürfen also eine eigene Apotheke (die tierärztliche "Hausapotheke") betreiben und Arzneimittel an den Tierhalter abgeben. Allerdings nur, wenn sie das Tier vorher untersucht haben. Man kann also nicht mit einem Rezept von Tierarzt A zu Tierarzt B gehen und dort das Medikament kaufen. Das geht nur in einer "richtigen" Apotheke.

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hobbit mit langersehnter Hobbeline (*01/12)


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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 20. März 2009 21:40 
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NFP-Gräfin

Registriert: 20. März 2006 00:46
Beiträge: 3618
Interessante Neuigkeiten, die alle unsere schönen Pläne zunichte machen…

Ich hab' folgendes zu § 43 I 1 AMG gefunden: "Die Verabreichung apothekenpflichtiger Arzneimittel in der Arztpraxis fällt nicht unter diese Bestimmung, denn hier liegt ein Verbrauch und keine Abgabe vor […]. Ebenso wird die Abgabe von Arzneimitteln – etwa von Ärztemustern – in geringen Mengen an Patienten aus Gefälligkeit oder zur Ersten Hilfe als zulässig angesehen (OLG München Urteil vom26.1.1989, Az. 29 U 3295/88 – nicht veröffentlicht)." (AMG/Rehmann (1999) § 43 Rn. 2)

Ein neueres Urteil habe ich nicht gefunden. Und der Kommentar ist von 1999. Ich weiß also nicht, ob sich nicht zwischenzeitlich was geändert hat.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 20. März 2009 21:52 
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NFP-Gräfin

Registriert: 1. Dezember 2006 14:49
Beiträge: 3356
Das ist ja interessant-danke dir rotschopf!

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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 20. März 2009 22:01 
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Registriert: 14. Februar 2009 18:51
Beiträge: 8
Zitat:
Verabreichung

*zustimm* Spritze oder Infusion o.ä. (ist ja auch logisch)

Der Rest ist interessant und auch mir neu!
Danke für die Information!


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