Zitat:
Was ich nicht gefunden habe, ist die Rechtsverordnung, die in § 43 AMG erwähnt wird, die festlegt, welche Arzneimittel von der Vorschrift ausgenommen sind. Kennt die jemand von Euch? Die Apotheker hier vielleicht? Da könnte ja theoretisch eine Ausnahme für die Pille enthalten sein.
Definitiv nicht, da die Pille verschreibungspflichtig ist.
Die Ausnahmen sind va pflanzliche AM, die in Drogerien verkauft werden dürfen (und alles andere was da so rumsteht und eigentlich ein Medikament und damit apothekenpflichtig ist)
Zitat:
Welcher Patient rennt schon zur Polizei, wenn er eine Packung Pillen geschenkt bekommen hat? Außerdem frage ich mich gerade, ob der sich nicht selbst strafbar macht, wenn er das Zeug annimmt

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Das ist es eben-wo kein Kläger da kein Richter. Der Patient macht sich, meines WIssens nach, nicht strafbar.
Zitat:
Der Wortlaut ist eigentlich eindeutig. Vielleicht gibt's aber irgendwo Ausnahmeregeln, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann. Ich vermute eher, daß denen die Vorschriften egal sind und sie sich drauf verlassen, daß das nicht verfolgt wird

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Und genau so isses auch.
Deswegen läuft aber im Moment auch ein Prozess gegen Ratiopharm, soweit ich weiß.
Übrigens: Danke für das Nachgucken und die fachliche Unterstützung

Zitat:
Rekan hat geschrieben:
Also quasi: Man darf sich als Patientin angucken wie die Packung und die Pille aussehen?
und entscheiden ob die kleinen rosa Pillen zu deinem Sommerkleid passen

Genau-und GsD gibbet die Pille ja in soooo vielen schicken Farben-und dann erst noch die Verpackung dazu
