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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 13. März 2009 22:33 
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NFP-Gräfin

Registriert: 1. Dezember 2006 14:49
Beiträge: 3356
dasBlatt hat geschrieben:
Also von einem Fall den ich irgendwann letztes Jahr in einem Forum mitbekommen habe, das das Mädel 1 Blister von ihrem Gyn bekommen hat und da beim ihm die Pille gleich bezahlt hat. Aber bei vielem im Netz muss man skeptisch sein obs nicht doch n fake ist.

Das wäre dann eindeutig ein Fall für das Strafrecht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 13. März 2009 22:36 
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NFP-Gräfin

Registriert: 22. Juli 2008 23:11
Beiträge: 4293
Wohnort: Sinsheim
NFP seit: 22. Juli 2008
Mein Gyn hat mir ein Rezept ausgestellt für den ersten Blister. Durft dann zur Apo marschieren und dann dort bezahlen.
Wie ist das eigentlich mit ProFam? Hab da auch schon öfters gelesen, dass die auch die übrigen Blister nehmen. Das ist ja dann eigentlich auch verboten.

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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 13. März 2009 22:38 
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NFP-Gräfin

Registriert: 1. Dezember 2006 14:49
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Jap, absolut-bereits abgegebene Päckchen weitergeben ist immer verboten, da man nicht für den einwandfreien Zustand des Medikamentes garantieren kann.

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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 13. März 2009 22:40 
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NFP-Gräfin

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Mann, ich werd immer schlauer. :mrgreen:
Zum Glück hatte ich gleich NWs und brauchte kein neues Rezept holen. *lach*

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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 15. März 2009 16:00 
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honigbienchen hat geschrieben:
Ärzte dürfen laut Arzneimittelgesetz gar keine Medikamente abgeben.
Ärztemuster sind "Anschauungsmaterial-nur wissen halt die wenigsten Ärzte, dass sie sich mit der Herausgabe strafbar machen.


AMG §47 Absatz 4 hat geschrieben:
Das Muster dient insbesondere der Information des Arztes


Ich bin kein Jurist aber insbesondere klingt nicht nach einem absoluten Ausschluss... Weißt du ob es dazu ein Urteil gibt?
Oder ist hier eine Juristin die sich dazu äußern möchte?
(Auch wenn es ein absoluter Ausschluss sein sollte... würd mich nur interessieren obs da Bestrebungen gibt)


Viele Grüße Sophie


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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 15. März 2009 16:19 
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NFP-Gräfin

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Ich rede ja auch nicht von § 47, sondern von §43 ;-) "Apothekenpflicht".

Zitat:
Das Muster dient insbesondere der Information des Arztes

In erster Linie dient es der Information des Arztes-aber auch der Information des Patienten. Das ermächtigt den Arzt nicht zur Abgabe.

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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 16. März 2009 07:35 
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Also quasi: Man darf sich als Patientin angucken wie die Packung und die Pille aussehen?

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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 16. März 2009 09:50 
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NFP-Gräfin

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genau-dazu dienen die Muster

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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 16. März 2009 10:38 
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Beiträge: 8
honigbienchen hat geschrieben:
sondern von §43 ;-) "Apothekenpflicht".

§43 ist eindeutig, die Frage ist warum Ärzte und Pharmavertreter auf §47 Bezug nehmen. Auch in der Politik oder Presse ist das kein Geheimnis das Ärzte Musterpackungen abgeben. Es wird ja auch diskutiert diese aus diesem Grund abzuschaffen (bzw. eher weil dann eher teurere Präparate verschrieben werden.)
Wenn also so offen (und eindeutig) gegen das AMG verstoßen wird (und das ja nicht seit gestern) frägt sich warum da nichts gemacht wird.
Ich hab nur eine Forderung der ABDA von 2004 gefunden dieses "lediglich" aus §47 zu streichen.
Wohlgemerkt ich denke nicht das die Abgabe von Muster durch Ärzte so gedacht war, die Frage ist ob das AMG da juristisch wasserdicht ist... (Juristen finden ja überall was *kopfWand* )

Rekan hat geschrieben:
Also quasi: Man darf sich als Patientin angucken wie die Packung und die Pille aussehen?

und entscheiden ob die kleinen rosa Pillen zu deinem Sommerkleid passen *undweg*


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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 16. März 2009 11:39 
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NFP-Gräfin

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Ich versuche morgen mal rauszukriegen, was dieses "insbesondere" in § 47 IV 3 AMG zu bedeuten hat ("Das Muster dient insbesondere der Information des Arztes über den Gegenstand des Arzneimittels.").

Was ich nicht gefunden habe, ist die Rechtsverordnung, die in § 43 AMG erwähnt wird, die festlegt, welche Arzneimittel von der Vorschrift ausgenommen sind. Kennt die jemand von Euch? Die Apotheker hier vielleicht? Da könnte ja theoretisch eine Ausnahme für die Pille enthalten sein.

Ich denke, das Gesetz ist recht eindeutig. Es fehlt wohl eher an entsprechenden Kontrollen. Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft Infos erhalten, die auf einen Verstoß hindeuten, müssen sie natürlich ermitteln. Aber ich nehme an, daß sie diese Infos einfach nicht bekommen. Welcher Patient rennt schon zur Polizei, wenn er eine Packung Pillen geschenkt bekommen hat? Außerdem frage ich mich gerade, ob der sich nicht selbst strafbar macht, wenn er das Zeug annimmt *kopfkratz*.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 16. März 2009 12:34 
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Hochlagenjunkie

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Eine Frauenärztin meinte mal, sie dürfe die Pille (die ich nicht vertragen habe) nur zurück nehmen, um sie als Muster weiter zu geben. Und ein FA meinte mal, dass er eine Musterpackung weitergeben darf pro Patient, aber nicht mehrere.
Wenn das (also eine Packung) verboten wäre, frage ich mich, warum die Pharma-Industrie die Muster in die Arztpraxen verteilt. Wenn ein Arzt die Muster nicht raus geben darf, dann sitzt der irgendwann nicht mehr vor Patienten, sondern vor einem Berg von Mustern. *hä*

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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 16. März 2009 12:51 
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NFP-Gräfin

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Die Pharmafirmen dürfen pro Arzneimittel und Jahr nur zwei Muster an Ärzte abgeben. So viele kommen da also nicht zusammen. Sofern sie sich an diese Vorgabe halten.
Ich kann nicht einschätzen, wie viele verschiedene Präparate es gibt und wie viele Patienten ein Arzt so hat, an die er die Muster abgeben könnte. Vielleicht paßt es grad einigermaßen gut zusammen, also Zahl der Muster und Zahl der Patienten, die eines bekommen – sodaß ein Musterberg gar nicht angehäuft werden kann ;-). Das ist jetzt aber alles nur Spekulation meinerseits *nixweiss*.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 16. März 2009 12:59 
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Hochlagenjunkie

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Die dürfen nur 2 Muster den Ärzten bringen? Ich hab selber schon beobachtet, wie stapelweise Muster (6mal das gleiche) dem Artz dagelassen wurden. Und eine Ärztin sagte mir, dass der Vertreter jedes Quartal kommt, und immer mit so einer Menge Muster (wobei ihr Kugelschreiber und Notizblöcke oder Kalender viel lieber wären). *kopfkratz*

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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 16. März 2009 13:12 
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NFP-Gräfin

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§ 47 IV 1 AMG: "Pharmazeutische Unternehmer dürfen Muster eines Fertigarzneimittels an Personen nach Absatz 3 Satz 1* nur auf jeweilige schriftliche Anforderung, in der kleinsten Packungsgröße und in einem Jahr von einem Fertigarzneimittel nicht mehr als zwei Muster abgeben oder abgeben lassen."

* Das sind Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte; andere Personen, die die Heilkunde oder Zahnheilkunde berufsmäßig ausüben, soweit es sich nicht um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt; Ausbildungsstätten für die Heilberufe.

Der Wortlaut ist eigentlich eindeutig. Vielleicht gibt's aber irgendwo Ausnahmeregeln, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann. Ich vermute eher, daß denen die Vorschriften egal sind und sie sich drauf verlassen, daß das nicht verfolgt wird *teufel*.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hinweis: Gebt eure Pillen zurück
BeitragVerfasst: 16. März 2009 15:20 
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NFP-Gräfin

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Zitat:
Was ich nicht gefunden habe, ist die Rechtsverordnung, die in § 43 AMG erwähnt wird, die festlegt, welche Arzneimittel von der Vorschrift ausgenommen sind. Kennt die jemand von Euch? Die Apotheker hier vielleicht? Da könnte ja theoretisch eine Ausnahme für die Pille enthalten sein.

Definitiv nicht, da die Pille verschreibungspflichtig ist.
Die Ausnahmen sind va pflanzliche AM, die in Drogerien verkauft werden dürfen (und alles andere was da so rumsteht und eigentlich ein Medikament und damit apothekenpflichtig ist)

Zitat:
Welcher Patient rennt schon zur Polizei, wenn er eine Packung Pillen geschenkt bekommen hat? Außerdem frage ich mich gerade, ob der sich nicht selbst strafbar macht, wenn er das Zeug annimmt *kopfkratz*.

Das ist es eben-wo kein Kläger da kein Richter. Der Patient macht sich, meines WIssens nach, nicht strafbar.

Zitat:
Der Wortlaut ist eigentlich eindeutig. Vielleicht gibt's aber irgendwo Ausnahmeregeln, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann. Ich vermute eher, daß denen die Vorschriften egal sind und sie sich drauf verlassen, daß das nicht verfolgt wird *teufel*.

Und genau so isses auch.
Deswegen läuft aber im Moment auch ein Prozess gegen Ratiopharm, soweit ich weiß.

Übrigens: Danke für das Nachgucken und die fachliche Unterstützung ;-)



Zitat:
Rekan hat geschrieben:
Also quasi: Man darf sich als Patientin angucken wie die Packung und die Pille aussehen?

und entscheiden ob die kleinen rosa Pillen zu deinem Sommerkleid passen *undweg*


Genau-und GsD gibbet die Pille ja in soooo vielen schicken Farben-und dann erst noch die Verpackung dazu *kopfWand*

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