Interessant - ja fast witzig - ist auch, was Versicherungsfachleute zur ("wirtschaftlichen") Risikobewertung /Rückversicherung von hormonellen Kontrazeptiva so sagen:
http://www.asstech.com/de/downloads/new ... eptiva.pdf
"Das Risiko-Nutzen Verhältnis einer Reihe neuerer hormoneller Kontrazeptiva wird aufgrund sich häufender Meldungen über teils gravierende Nebenwirkungen in der Fachwelt diskutiert.
[...]
Fazit:
Insgesamt stellt die gesamte Gruppe der hormonellen Kontrazeptiva aus isk Management Sicht eine erhöhte Exposure dar. Eine seltene, aber gravierende Nebenwirkung hormoneller Kombinationspräparate ist die Thromboembolie. Es gilt als gesichert, dass Kontrazeptiva der 3. Generation im Vergleich zu denen der 2. Generation diesbezüglich ein 50-70% erhöhtes Risiko haben. Das Thromboserisiko Drospirenon-haltiger, neuerer Kontrazeptiva kann aufgrund fehlender Studien noch nicht endgültig bewertet werden. Sich häufende Meldungen über das Auftreten von Thrombosen (z.T. auch mit Todesfolge) lassen jedoch auch hier auf ein erhöhtes Risiko schließen. Als Reaktion wurdenniederländische Ärzte von der zuständigen Behörde angewiesen, auf die Verschreibung dieser Präparate zu verzichten. Auch neue Kontrazeptiva, wie das intrauterine Pessar (IUP) Mirena® und der Vaginalring Nuvaring® sind aufgrund des im Vergleich zu altbewährten Kontrazeptiva schlechteren Risiko-Nutzen Verhältnisses in die Kritik geraten. Viele Experten bemängeln zusätzlich, dass über die Langzeitsicherheit dieser Präparate noch zu wenig bekannt ist.
Hinweise für das Underwriting:
Bei Präparaten, die Hormone der 3. Generation enthalten und im Vergleich zu denen der 2. Generation ohne einen Zusatznutzen ein stark erhöhtes Thromboserisiko zeigen, kann der Haftpflichtversicherer im Rahmen der Produkthaftung getroffen werden, wobei auch Marktrücknahmen nicht auszuschliessen sind. Ein Beispiel hierfür ist Diane®; dieses Präparat wurde als Kontrazeptivum 1994 vom Markt genommen und mit veränderter Indikation zur Anwendung gegen Akne wieder auf den Markt gebracht. Bei den implantierbaren Systemen ist das Risiko-Nutzen Verhältnis kritisch zu hinterfragen. Auch hier sind Marktrücknahmen möglich. Auch Drospirenon-haltige Kontrazeptiva können zukünftig zu Haftpflichtschäden führen. Die zukünftige Nutzen/Risiko-Bewertung bleibt hier abzuwarten. Der verordnende Arzt kann in Haftung genommen werden, wenn er keine adäquate Aufklärung über Risiken, Nebenwirkungen oder Alternativen vornimmt.
Derzeit gilt die Aufklärung über die Einlage von Mirena® als Alternative zur operativen Unterbindung der Eileiter als ärztlicher Standard. Es ist zu erwarten, dass sich demnach die Anwenderinnenzahlen erhöhen und weiterhin mit Berichten über schwere unerwünschte Nebenwirkungen gerechnet werden muss. Es ist nicht völlig auszuschließen, dass zukünftig ein Kausalzusammenhang zwischen der Anwendung von synthetischen Sexualhormonen zur Schwangerschaftsverhütung und einer Krebserkrankung hergestellt werden kann. Auch in diesem Fall muss mit Marktrücknahmen gerechnet werden. In Großbritannien wurde diesbezüglich bereits eine Sammelklage eingereicht, die jedoch abgewiesen wurde. Dies muss jedoch nicht zwangsläufig bedeuten, dass Gerichte anderer Länder ebenso entscheiden würden, insbesondere in USA/Kanada."