Sopherl hat geschrieben:
Zitat:
Ich werde [...] in Zyklus 2 auch ab dem ersten Tag fruchtbar setzen.
Das finde ich wiederum übertrieben. Auch wenn nicht ganz klar ist, WANN die ehM im 1. Zyklus war, ist doch klar, DASS sie war. Es sind 2 Temperaturniveaus erkennbar, die Temperatur ist auswertbar (egal wie du es anlegst), gefolgt von einer Mens - wenn das kein Eisprung war, weiß ich auch nicht.
Mein Gedankengang war folgender: Wenn ich die
Minus-20-Regel anwenden möchte, muss ich diese ja mit der Minus-8-Regel absichern (und dann diese anwenden, falls sie die unfruchtbare Zeit verkürzt). Die Minus-8-Regel hätte ich aber nicht errechnen können, weil ich mir nicht sicher bin, ob ich in Zyklus 1 die "richtige" ehM erwischt habe
Wenn ich das richtig verstanden habe, darf man die
5-Tage-Regel nur anwenden, wenn noch keine ehM an ZT 12 oder früher aufgetreten ist. Angenommen, ich hätte in diesem (also im ersten) Zyklus schon zwei Tage eher gemessen, dann wäre es doch möglich, dass meine 6 niedrigen Werte an ZT 6 bis 11 lägen, die Hilfslinie z. B. bei 36,3 an ZT 9 und meine ehM an ZT 12. Dann hätte ich theoretisch an ZT 14 freigeben können.
Was übersehe ich? Ich habe irgendwie keine Idee, nach welchen Regeln ich am Zyklusanfang in Zyklus 2 freigeben könnte.
Edit: Hast du gemeint, ich könnte vom Worst-Case ausgehen, dass meine ehM tatsächlich am 12. ZT hätte sein können und dann die Minus-8-Regel anwenden und somit 4 Tage freigeben? Darf man das?
