Hallo!
Weiß jemand, wie genau die gesetzliche Regelung zur Abgabe der Pille danach ist?
Meine konkreten Fragen:
Darf die Pille danach auch an einen Mann abgegeben werden?
Ist es zulässig, die Pille danach an jemanden abzugeben, der zugibt, sie nur auf Vorrat zu kaufen? Oder
muss man angeben, dass GV stattgefunden hat?
Darf sie auch an Minderjährige abgegeben werden? Als ich sie mir vor ca. 1.5 Jahre geholt haben, musste ich meinen Ausweis zeigen. Ich finde das mehr als bedenklich...
Im Internet habe ich eine Handlungsempfehlung der Bundesapothekerkammer gefunden.
https://www.abda.de/fileadmin/assets/Pr ... 180228.pdfDa steht dazu:
Zitat:
Empfohlen wird die Beratung und Abgabe einer Packung an die Frau persönlich.
Im Regelfall keine Abgabe „auf Vorrat“; falls im Einzelfall erforderlich, sollte der Frau ein Besuch bei einem Gynäkologen/einer Gynäkologin empfohlen werden.
Abgabe an Minderjährige siehe IIc. Abgabe an Mädchen unter 14 Jahren wird ohne Einverständnis eines Erziehungsberechtigten nicht empfohlen ( Arzt/Ärztin).
Da hier von Empfehlungen bzw. "im Regelfall" gesprochen wird, hört sich das für mich so an, als ob der Gesetzgeber eben keine Abgabebeschränkungen ausgesprochen hat, sondern alles im Ermessensspielraum der Apotheker liegt?
Weiß jemand näheres dazu? Welche Erfahrungen habt ihr mit den oben genannten Fällen?