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BeitragVerfasst: 16. April 2007 13:12 
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Inventar

Registriert: 23. November 2005 22:45
Beiträge: 2131
Wohnort: Ruhrgebiet
Aha *kopfkratz*. Das würde also für mich bedeuten, dass ich, um mir am Zyklusanfang freigeben zu können, sehr wohl auch den MuMu beobachten muss. Also, die Stelle im N&S soll mir mal jemand zeigen...

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BeitragVerfasst: 16. April 2007 13:20 
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NFP-Kaiserin

Registriert: 9. Mai 2005 21:57
Beiträge: 11121
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Meena hat geschrieben:
Das würde also für mich bedeuten, dass ich, um mir am Zyklusanfang freigeben zu können, sehr wohl auch den MuMu beobachten muss.


Ja, um sich länger als die 5 Tage frei zu geben, scheinbar schon.

Zitat:
Also, die Stelle im N&S soll mir mal jemand zeigen...


Stimmt, das habe ich bisher auch so noch nicht gelesen :roll:

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BeitragVerfasst: 16. April 2007 13:21 
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NFP-Prinzessin

Registriert: 16. August 2005 23:04
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Jep Meena, da hast du recht


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BeitragVerfasst: 16. April 2007 13:24 
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Kurvenjunkie

Registriert: 13. Dezember 2006 23:11
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Estreya hat geschrieben:
1. Eine dreifache Kontrolle bei der Bestimmung der freien Zeit nach dem ES ist grundsätzlich nicht notwendig - auch, wenn beides beobachtet wird.


Versteh ich dich da richtig, dass das dann mehr oder weniger unsere Sache ist ob wir noch auf das nachziehende ( also bei mir ZS ) warten und uns dann erst frei geben oder das wir nach dem was zuerst kommt freigeben ( bei mir also Mumu ) -> also ohne 3fach Kontrolle?

@Meena
Da muss ich dir leider zustimmen

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BeitragVerfasst: 16. April 2007 13:25 
für mich löst das ein problem noch nicht so ganz: wenn ich den ZS am scheideneingang nehme, kann ich mir länger freigeben als wenn ich ihn vom mumu nehme...


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BeitragVerfasst: 16. April 2007 13:26 
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NFP-Kaiserin

Registriert: 9. Mai 2005 21:57
Beiträge: 11121
Wohnort: Cosmopolitan
Stimmt, beli, das ist bei mir auch so.

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BeitragVerfasst: 16. April 2007 13:28 
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NFP-Prinzessin

Registriert: 16. August 2005 23:04
Beiträge: 5884
@ Osiris, eine Dreifachkontrolle für die Bestimmung der unfruchtbaren Zeit nach dem ES war nie nötig, das hab ich zum ersten Mal von dir gehört (und würde mich auch extrem wundern, weil in N&S ausdrücklich etwas anderes steht).

@ beli, natürlich muss man nur den Schleim werten, den man an "seinem" Ort findet. D.h. wenn du den Schleim immer außen abnimmst, musst du auch nur den außen werten (deshalb empfehlen viele Beraterinnen laut diesem Forum auch, wenn möglich, die Abnahme außen).


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BeitragVerfasst: 16. April 2007 13:29 
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Kurvenjunkie

Registriert: 13. Dezember 2006 23:11
Beiträge: 1752
beli hat geschrieben:
für mich löst das ein problem noch nicht so ganz: wenn ich den ZS am scheideneingang nehme, kann ich mir länger freigeben als wenn ich ihn vom mumu nehme...


Nach N&S soll man ZS auch vom Scheideneingang nehmen. Und weil man ja immer ZS am Mumu findet würde ich auch immer vom Scheideneingang nehmen ( wäre logisch -> was ist aber mit der Sicherheit? Davon ist noch nichts erwähnt :roll: ) *hä*

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BeitragVerfasst: 16. April 2007 13:29 
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NFP-Kaiserin

Registriert: 2. August 2005 12:36
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dieSanfte hat geschrieben:
Meena hat geschrieben:
Das würde also für mich bedeuten, dass ich, um mir am Zyklusanfang freigeben zu können, sehr wohl auch den MuMu beobachten muss.


Ja, um sich länger als die 5 Tage frei zu geben, scheinbar schon.



Aber die 5 Tage wären davon doch auch betroffen. Dort zählt ja auch sofort der ZS, wenn er auftritt.

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Mein Herz ist Buchstabenliebhaberin (0707), ist Herzblutbiologensohn (0309), ist Herzwärmer (0913) und Weltherrscherin2b (0815). ✰ (1014). Bild
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BeitragVerfasst: 16. April 2007 13:29 
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NFP-Prinzessin

Registriert: 16. August 2005 23:04
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Zitat:
Nach N&S soll man ZS auch vom Scheideneingang nehmen.


Nein, nach N&S soll man den Schleim entweder vom Eingang oder vom Mumu nehmen.

Zitat:
Aber die 5 Tage wären davon doch auch betroffen. Dort zählt ja auch sofort der ZS, wenn er auftritt.


Aber nicht, wenn man in den 5 Tagen blutet. Dann kann und muss man keinen Schleim beobachten.


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BeitragVerfasst: 16. April 2007 13:31 
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Inventar

Registriert: 23. November 2005 22:45
Beiträge: 2131
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Regenbogen hat geschrieben:
Aber die 5 Tage wären davon doch auch betroffen. Dort zählt ja auch sofort der ZS, wenn er auftritt.

Das wäre dann ja richtig konfus, da während der Mens der MuMu ja eh anders ist als kurz danach...also, ich bleibe bei der "alten" Regel...

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BeitragVerfasst: 16. April 2007 13:32 
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NFP-Prinzessin

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Während der Mens kann man den Mumu natürlich auch nicht beobachten, der ist dann ja meistens automatisch offen. (Wobei ich diese 3fach-Kontrolle auch dubios finde).


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BeitragVerfasst: 16. April 2007 13:34 
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Kurvenjunkie

Registriert: 13. Dezember 2006 23:11
Beiträge: 1752
Estreya hat geschrieben:
Zitat:
Nach N&S soll man ZS auch vom Scheideneingang nehmen.


Nein, nach N&S soll man den Schleim entweder vom Eingang oder vom Mumu nehmen.

Zitat:
Aber die 5 Tage wären davon doch auch betroffen. Dort zählt ja auch sofort der ZS, wenn er auftritt.


Aber nicht, wenn man in den 5 Tagen blutet. Dann kann man keinen Schleim beobachten und S+ in den ersten paar Zyklustagen ist kein "echter" S+.


Ja kann man. Aber das steht im N&S nur kurz bei der Mumuuntersuchung als Bemerkung dran. Aber da wo die ZS-Beobachtung erklärt wird, wird das nicht extra erwähnt so weit ich weiß. Und in NFP-Kursen wird auch ZS Beobachtung von Scheideneingang oder ToiPa empfohlen ( eben auch wegen Minus-8 )
Aber was ist jetzt mit der Sicherheit? Die müsste doch erhöht sein, wenn man alles nach diesen "neuen" Regeln macht? *hä*

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BeitragVerfasst: 16. April 2007 13:36 
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NFP-Prinzessin

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Es gibt doch gar keine neuen Regeln. Laut der Frau hat sich gar nichts geändert und es wäre schon immer so gewesen. Auch wenn ich das bei der 3fachkontrolle am ZA nicht glauben kann. Muss ich wohl nachhaken.
Oder von welchen neuen Regeln sprichst du?


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BeitragVerfasst: 16. April 2007 13:41 
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Kurvenjunkie

Registriert: 13. Dezember 2006 23:11
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Mich verwirrt diese 3fach-Regel.
Am ZA wie am Zyklusende *hä*

Ich kann mir doch nicht am Zyklusende mit ZS S+ freigeben auch wenn mein Mumu hart/geschlossen und tief ist *hä*

Und wenn ich am ZA alles beobachten muss, dann geht ja nicht länger freigeben als wie die Tage wo bluten *hä*
Mich verwirren die Aussagen, weil ja im N&S das anders erklärt wird bzw wie Meena sagte gar nicht steht *augenverdreh*

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