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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: BGH: Eltern bekommen Schadensersatz für ungewolltes Kind
BeitragVerfasst: 14. November 2006 20:31 
Zitat:
Karlsruhe/Waldshut (dpa) - Eltern können wegen einer ungewollten Schwangerschaft nach einer fehlerhaften Verhütungsbehandlung vom Frauenarzt den gesamten Unterhalt für ihr Kind verlangen.
...
Nun muss der Mediziner bis zum 18. Lebensjahr des heute dreijährigen Jungen Unterhalt zahlen; derzeit sind dies annähernd 600 Euro im Monat, abzüglich des Kindergelds.


Quelle

...also Frauenarzt möchte ich heutzutage nicht wirklich sein :roll:


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BeitragVerfasst: 14. November 2006 20:37 
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NFP-Guru

Registriert: 17. August 2005 17:06
Beiträge: 2715
Edit: erstmal lesen dann antworten....
Naja in dem Fall war es ja ein Kunstfehler (Implanon falsch eingesetzt) wie mir scheint, da kann ich es schon verstehen das er dafür bluten muss....

Gruß
Schaf

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BeitragVerfasst: 15. November 2006 09:01 
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NFP-Gräfin

Registriert: 11. Mai 2006 17:22
Beiträge: 4455
Wohnort: Hessen
Ist er dazu nicht auch haftpflichtversichert?

_________________
Viele Grüsse, November
mit der Mottenmaus 10/2007, dem Räuber 10/2009 und dem Bärchen 04/2011


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BeitragVerfasst: 15. November 2006 09:04 
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NFP-Guru

Registriert: 18. April 2006 08:45
Beiträge: 2605
Wohnort: bei Halle
NFP seit: 04/2006
Ich seh das auch so: die Frau muss sich darauf verlassen, dass er es richtig einsetzt, sonst könnte sie ja auch anders verhüten. Und kontrollieren kann sie es nicht. Bei Pillenversagern wird es sicher schwieriger, den Arzt zu verklagen, weil man ja nicht nachweisen kann, dass man die Pille regelmäßig genommen hat.

Und dem Arzt tut es nicht wirklich weh, bei dem zahlt die Versicherung.

Also alles halb so wild.

_________________
die gaenselilie mit Teenietochter *07, Pubertier *11 und Sohn *12 kurvt durch die Wechseljahre
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BeitragVerfasst: 15. November 2006 09:26 
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Moderatorin a. D.

Registriert: 25. September 2005 16:39
Beiträge: 9213
NFP seit: Oktober 2005
gaenselilie hat geschrieben:
Und dem Arzt tut es nicht wirklich weh, bei dem zahlt die Versicherung.


Das habe ich mir auch gedacht. Dafür haben Ärzte eine Berufshaftpflicht, weil immer Fehler passieren können.

Liebe Grüße vom gräschen

_________________
"Leute, vielleicht schafft ihr es ja, diesen Sprung vor mir zu schaffen - bevor ihr dann Krebs kriegt oder so - dass ihr da schon wisst, warum ihr hier seid und was ihr alles tun könnt, wie viele Möglichkeiten wir haben: Wir haben verdammt viele Möglichkeiten nur haben wir alle so schlechte Laune. Das verstehe ich nicht." Christoph Schlingensief, Oktober 2009


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BeitragVerfasst: 15. November 2006 10:02 
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NFP-Gräfin

Registriert: 20. März 2006 00:46
Beiträge: 3618
Mal eine andere Frage: Wie kann man so ein Implanon denn verlieren *kopfkratz*? Müßte man da nicht eine offene Wunde haben?


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BeitragVerfasst: 15. November 2006 10:15 
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wohnt hier

Registriert: 9. August 2005 19:23
Beiträge: 1573
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NFP seit: Juli 05
Wie wäre es denn, wenn der Arzt das Implanon richtig eingesetzt hätte? Müsste dann der Implanon-Hersteller zahlen?

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Lg mone12 mit Grundschul-Pirat (7 J.) und Kindergarten-Hummel (3 J.),
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BeitragVerfasst: 15. November 2006 10:25 
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Moderatorin a. D.

Registriert: 25. September 2005 16:39
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mone12 hat geschrieben:
Wie wäre es denn, wenn der Arzt das Implanon richtig eingesetzt hätte? Müsste dann der Implanon-Hersteller zahlen?


Ich gehe davon aus, dass niemand zahlen müsste, solange kein technischer Fehler vorliegt, weil ich bei jeder Verhütungsmethode weiß, dass eine Schwangerschaft nicht zu 100% auszuschließen ist.

Wenn das Implanon einwandfrei wäre und auch zu 100% richtig eingesetzt und man würde zu den 0,01% (<-- erfundene Zahl) gehören, die trotzdem schwanger werden, dass ist das das Risiko, was ich eingehe, wenn ich verhüte. Wenn die Schwangerschaft allerdings auf einen technischen Fehler (keine Hormone im/am Implanon) oder eben einen Fehler des Arztes zurückzuführen ist, dann muss wohl gezahlt werden. So habe ich das zumindest verstanden... ;-)

Liebe Grüße vom gräschen

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BeitragVerfasst: 15. November 2006 10:27 
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NFP-Kaiserin

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gräschen hat geschrieben:
Wenn das Implanon einwandfrei wäre und auch zu 100% richtig eingesetzt und man würde zu den 0,01% (<-- erfundene Zahl) gehören, die trotzdem schwanger werden, dass ist das das Risiko, was ich eingehe, wenn ich verhüte. Wenn die Schwangerschaft allerdings auf einen technischen Fehler (keine Hormone im/am Implanon) oder eben einen Fehler des Arztes zurückzuführen ist, dann muss wohl gezahlt werden. So habe ich das zumindest verstanden... ;-)


So sehe ich das auch. *zustimm*

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Mein Herz ist Buchstabenliebhaberin (0707), ist Herzblutbiologensohn (0309), ist Herzwärmer (0913) und Weltherrscherin2b (0815). ✰ (1014). Bild
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BeitragVerfasst: 15. November 2006 10:28 
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wohnt hier

Registriert: 9. August 2005 19:23
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Ok ja, das macht Sinn. Danke, gräschen.

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BeitragVerfasst: 15. November 2006 11:18 
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alte Häsin

Registriert: 11. Juni 2005 16:04
Beiträge: 1270
Wohnort: weiiit hinterm Mond, wo es keine Charts gibt...
Rotschopf hat geschrieben:
Mal eine andere Frage: Wie kann man so ein Implanon denn verlieren *kopfkratz*? Müßte man da nicht eine offene Wunde haben?


..also ich hab schon von Fällen gelesen wo das Implanon nicht mehr auffindbar ist, bei einigen Frauen wurde es irgendwo anders im Körper gefunden, bei anderen gar nicht mehr. Ist dann eben durch die Gegend gewandert. Ich weiß schon, warum ich sowas net nehmen wollte *schüttel* *angst*



OT: Scheiße, mein Scrollrad is grad kaputt gegangen *heul*

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BeitragVerfasst: 15. November 2006 11:33 
Ich hab irgendwo (meine Lieblingsquelle...) zu diesem Fall gehört, dass das Implanon ja durch eine spritzenartige Kanüle unter die Haut geschoben wird, dort aus der Kanüle gedrückt wird und diese dann wieder wie eine Spritze herausgezogen wird. Betreffender Arzt hat Schritt zwei übersprungen und das Implanon wieder mit rausgezogen. Darüberhinaus hat er auch nicht - wie üblich - den Arm abgetastet, ob alles sitzt. Was muss der Mann doch unter Zeitdruck gestanden haben :roll:


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BeitragVerfasst: 15. November 2006 13:43 
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hat sich gut eingelebt

Registriert: 31. Mai 2006 13:16
Beiträge: 124
Wohnort: Ruhrgebiet
Hallo!
Also ich find das nur fair *daumenhoch* . Schließlich hat der Arzt "fahrlässig" gehandelt. Wäre das Stäbchen richtig eingesetzt worden und es käme dann trotzdem zu einer Schwangerschaft, würde ich das anders sehen.

Kitana hat geschrieben:
OT: Scheiße, mein Scrollrad is grad kaputt gegangen *heul*

Oje, ich kann garnicht mehr ohne mein Rad. *nein*
Habe vollstes Mitleid mit dir ;)

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LG,
Eckregal


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BeitragVerfasst: 15. November 2006 17:16 
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Kurven-Rätslerin

Registriert: 4. Januar 2006 16:37
Beiträge: 331
Wohnort: Brandenburg
OT: Ich hatte den Artikel heute morgen in der Zeitung gelesen und dachte "Oh, ein schönes Thema für nen Thread". Aber hier wurde ja wirklich ALLES! immer schon diskutiert. *zunge* Hier war's zum Beispiel schon mal Thema. :mrgreen: *ot ende*

Ich persönlich habe beim Lesen des Artikels schon erst mal so :shock: geschaut. Schließlich muss er aufgrund des Urteils nicht einfach nur Schadenersatz zahlen sondern auf 18 Jahre monatlich 500 €. (Da kann er ja froh sein, dass das keine Vierlinge geworden sind. :mrgreen: )

Wobei das Urteil ja auch etwas eingeschränkt wird, da ein Arzt zur Zahlung des Unterhaltes nur dann verpflichtet werden kann, wenn "die gegenwärtige berufliche und wirtschaftliche Planung einer jungen Frau durchkreuzt wird und die zukünftige Planung noch nicht endgültig absehbar ist". Und das war bei der Frau wohl der Fall, da sie vor hatte, aus beruflichen Gründen in die Schweiz zu gehen. (Wahrscheinlich muss man das dann auch glaubhaft machen können. *hä* )

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Holzwuerfel mit ihrem Wildfang (*12/2007)


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BeitragVerfasst: 15. November 2006 17:21 
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NFP-Kaiserin

Registriert: 2. August 2005 12:36
Beiträge: 17725
Wohnort: Berlin
NFP seit: 08/2005
holzwuerfel hat geschrieben:
(Wahrscheinlich muss man das dann auch glaubhaft machen können. *hä* )


Das denke ich schon. Wenn man Schadenerstz will, muss man den entstandenen Schaden nachweisen.

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