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 Betreff des Beitrags: freigabe nach doppelter kontrolle am ZA - ab wann 'gilt' S?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2010 15:33 
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hat sich gut eingelebt

Registriert: 7. Dezember 2009 18:05
Beiträge: 187
mich als dauerschleimerin würde es interessieren, ob mit doppelter kontrolle am anfang des Z gemeint ist, dass ich fruchtbar annehmen mus, sobald ich IRGENDEINEN schleim entdecke, oder ist da auch der umschwung von S auf S+ gemeint?
ich nehme am mumu ab & da hab ich durchgehend S. selbst dann, wenn ich auch noch SB-überreste der mens habe.
ich habe gerade mein N&S verliehen, entschuldigt bitte die blöde frage - ich weiß gerade einfach nicht mehr, ob das dort beantwortet wird.

danke *sonne*

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 Betreff des Beitrags: Re: freigabe nach doppelter kontrolle am ZA - ab wann 'gilt' S?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2010 15:39 
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nicht mehr ganz so neu

Registriert: 19. Oktober 2009 16:17
Beiträge: 84
Hallo Millie!

Mein NFP heute sagt: fruchtbar am ZA gilt bereits wenn man feucht empfindet oder irgendeinen Schleim sieht (egal ob S ode S+)...

Ich bin zwar keine Dauerschleimerin, im Gegenteil am SE habe ich nie ZS, aber da ich am Mumu abnehme, finde ich dort auch immer irgendeine Feuchte und habe jedes Mal die gleichen Probleme wie du.


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 Betreff des Beitrags: Re: freigabe nach doppelter kontrolle am ZA - ab wann 'gilt' S?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2010 15:41 
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hat sich gut eingelebt

Registriert: 7. Dezember 2009 18:05
Beiträge: 187
oh nein, das heißt ja dann, dass ich mir nur freigeben darf, während ich noch blute wie ein schwein *zunge*
trotzdem danke!


edit: zur 'feuchte' - das gehört in die kategorie empfinden. und das tust du auch, wenn du am mumu abnimmst, mit dem scheideneingang. aber klar - wenn du auch was am finger siehst, ist es natürlich S.

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 Betreff des Beitrags: Re: freigabe nach doppelter kontrolle am ZA - ab wann 'gilt' S?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2010 15:44 
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nicht mehr ganz so neu

Registriert: 19. Oktober 2009 16:17
Beiträge: 84
gerne *sonne*

edit:
ich meinte Feuchte im Sinne von Finger nass, trocknet aber schnell an der luft... also normale Schleimhautfeuchte - kein ZS- das werte ich immer als nichts...


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 Betreff des Beitrags: Re: freigabe nach doppelter kontrolle am ZA - ab wann 'gilt' S?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2010 15:47 
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Kurven-Rätslerin

Registriert: 30. November 2008 22:59
Beiträge: 241
Millie, da ich auch dauerschleime, gebe ich jetzt am Zyklusanfang nach MuMu frei. Wäre das für dich auch eine Alternative?

_________________
Zyklusbeobachtung seit Nov. 2008. Stolze Mama der kleinen Herbstmaus seit Okt. 2019.
- Karas Seite -


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 Betreff des Beitrags: Re: freigabe nach doppelter kontrolle am ZA - ab wann 'gilt' S?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2010 15:51 
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hat sich gut eingelebt

Registriert: 7. Dezember 2009 18:05
Beiträge: 187
@tans: achso, klar. das ist natürlich richtig *sonne*

@kara: ja, ist ne option. hab auch schon am zyklusende nach mumu freigegeben, weil der schleim nicht so richtig wollte ;-).
aber am anfang trau ich mir das bis jetzt noch nicht so richtig zu, weil mein TL-mumu nie so unverkennbar ist, wie der HL-mumu.

bleibt nur weitertasten und üben...

danke euch beiden!

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 Betreff des Beitrags: Re: freigabe nach doppelter kontrolle am ZA - ab wann 'gilt' S?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2010 15:56 
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NFP-Gräfin

Registriert: 23. Juli 2004 09:13
Beiträge: 4619
NFP seit: 01/2004
Kara hat geschrieben:
Millie, da ich auch dauerschleime, gebe ich jetzt am Zyklusanfang nach MuMu frei. Wäre das für dich auch eine Alternative?
Milie ist aber erst im 4. Zyklus und hätte somit nur 5 Tage am Anfang frei, vorausgesetzt natürlich die -8 Regel sticht nicht die 5-Tage-Regel. Der Sicherheit Willen, könnte sie zur Zeit noch gar nicht länger als 5 Tage freigeben. Wie es nach 12 Zyklen aussieht, wird sich noch zeigen.

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 Betreff des Beitrags: Re: freigabe nach doppelter kontrolle am ZA - ab wann 'gilt' S?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2010 16:11 
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hat sich gut eingelebt

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Beiträge: 187
@haideh: richtig, 5 tage. aber meine mens ist meist sehr kurz (3 tage), dann noch 2 bis 3 tage mimimalstes geschmiere und ebendieses inclusive deutlich erkennbarem schleim. wenig weißer S-schleim. nur am mumu.
es geht also bei mir tatsächlich um ZT 4+5.
minus 8 wird mir übrigens voraussichtlich fast nix nützen, früheste hM war schon an ZT 14, hoffen wir, dass sie nicht noch weiter vorwandert...

edit: 15 zyklen, bin pp.

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 Betreff des Beitrags: Re: freigabe nach doppelter kontrolle am ZA - ab wann 'gilt' S?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2010 16:14 
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NFP-Gräfin

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Beiträge: 4619
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nicht 12 pp *kopfkratz*

Edit: N&S sagt 12

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Zuletzt geändert von Brioche am 17. Februar 2010 16:18, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: freigabe nach doppelter kontrolle am ZA - ab wann 'gilt' S?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2010 16:17 
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NFP-Königin

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Beiträge: 7551
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Doch 12 Zyklen. *zustimm*

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 Betreff des Beitrags: Re: freigabe nach doppelter kontrolle am ZA - ab wann 'gilt' S?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2010 16:18 
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hat sich gut eingelebt

Registriert: 7. Dezember 2009 18:05
Beiträge: 187
hab ich gestern hier im forum gelesen, finde jetzt aber den beitrag nicht mehr.

im N&S steht davon nix, aber laut forumsbeitrag im NFP heute. ich hole es mir jetzt gleich aus der bib ab *applaus* , dann such ich die stelle mal persönlich.

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 Betreff des Beitrags: Re: freigabe nach doppelter kontrolle am ZA - ab wann 'gilt' S?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2010 16:20 
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NFP-Königin

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Beiträge: 7551
NFP seit: 2007
Es sind 12. Früher waren es wohl mal 15, aber in den neuen Ausgaben wird davon nicht mehr gesprochen. Also sind es 12.

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 Betreff des Beitrags: Re: freigabe nach doppelter kontrolle am ZA - ab wann 'gilt' S?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2010 16:24 
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hat sich gut eingelebt

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ich hab den thread gefunden, bin aber zu doof, ihn zu verlinken.
es geht um den vergleich der beiden N&S-ausgaben...

Zitat:
Neues N & S
(17. überarbeitete Neuauflage 2005, ISBN 3-8304-3241-0, Trias-Verlag)
....

Keine Ergänzungen aus "NFP Heute", z.B. dass post-pill 15 statt 12 Zyklen für minus-8
• Enttäuschend: Die „Literaturtipps“ (S. 158): „Natürliche Familienplanung Heute“ ist NICHT mehr dabei, nur Broschüren angegeben. Zusätzlich auch KEIN wissenschaftliches Literatur- und Studienverzeichnis mehr!!
• Interessant: Auf dem Umschlag hinten jetzt:
....


daraus habe ich auf 15 zyklen geschlossen. ist das jetzt falsch? doch nur 12?

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 Betreff des Beitrags: Re: freigabe nach doppelter kontrolle am ZA - ab wann 'gilt' S?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2010 16:30 
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nicht mehr ganz so neu

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...in NFP heute (2008) steht:

allg. gilt 12 Zyklen (Kapitel 4)

und dass die ersten 3 Zyklen pp vernachlässigt werden sollten, kann man diskutieren (Kap. 5, S. 64)... denn Statistiken belegen, dass die Zyklenlänge pp länger ist und sich der ES stetig vorverlagert.

Aber darüberhinaus meine ich auch (irgendwo hier) gelesen zu haben, dass die NFP AG offiziell 12 Z als ausreichend einstuft, um die -8-Regel sicher anwenden zu können.


edit: 15 ist damit keine offizielle Regel laut NFP heute (nur eine Erwähnung)


Zuletzt geändert von tans am 17. Februar 2010 16:32, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: freigabe nach doppelter kontrolle am ZA - ab wann 'gilt' S?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2010 16:31 
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NFP-Königin

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Beiträge: 7551
NFP seit: 2007
Das ist das was ich meinte. Es wurde in die neue Auflage nicht mehr übernommen. Daraus kann geschlossen werden, dass diese Sonderregelung für pp nicht mehr gilt, sondern auch da 12 Zyklen ausreichend sind.

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