Danke Dina, für deine Antwort.

Da ich so einen Fall noch nicht hatte, war ich mir bzgl der Regeln nicht so sicher.
Sofern es sich wirklich um einen frühen ES gehandelt hat, weil im vorangegangenen Zyklus keiner stattfand, hätte ich gedacht, dass das ein Ausnahmezustand wäre und die Minus 8 Regel für die kommenden Zyklen nicht berücksichtigt werden muss (sei denn es gab wieder einen Zyklus ohne ES). Ich weiß nicht, wie hoch der prozentuale Anteil von Frauen mit verfrühten ES ist, aber da solche Fälle womöglich häufig vorkommen (ich weiß es nicht), könnten diese Frauen dann nie wieder am Anfang freigeben? Meine ES haben bisher immer um Tag 20 stattgefunden oder teils sogar später. Auch ein Grund, warum ich mir bezüglich der Anwendung der Minus 8 Regel nicht zu 100% sicher war ...
Aber ich behalte den Zyklus im Auge und warte ab

vom Gefühl her würde ich sagen, dass ein ES stattfand.
Die Frage bzgl zusätzlicher Vergütung lässt sich also demnach auch beantworten. Zusatz wäre notwendig, richtig?