Papillon hat geschrieben:
Alana hat geschrieben:
Der Arzt stellt dann ein Rezept aus z.B. über Impfungen oder Verbandsmaterial und bekommt es damit, für ihn kostenlos, über die Apotheke.
Bist du dir da sicher? Ich hatte mir das anders Vorgestellt ...
Ich bin zwar nicht Alana, aber ja, das ist so. Wir arbeiten beide in Apotheken, daher wissen wir das.

Das Rezept über Sprechstundenbedarf wird über die jeweilige AOK abgerechnet und diese "holt" sich einen Anteil der Unkosten dann bei den anderen Krankenkassen quasi wieder "zurück". Es muss aber bei Sprechstundenbedarf nicht dokumentiert werden, wer was wann bekommen hat und ja, richtig erkannt, Missbrauch bzw. Betrug ist möglich und habe ich bei einem Arzt auch schon so erlebt.
Generell gilt: Wenn ein AM in Deutschland nicht im Handel ist, aber in einem Land der EU und dort nicht rezeptpflichtig, dann kann es auf individuellen Patientenwunsch eingeführt werden und eine deutsche Apotheke kann es bestellen, natürlich mit entsprechender Dokumentation. Vielen Apotheken ist das aber zum Einen zu viel Aufwand und zweitens ist es ihnen rechtlich gefühlt zu unsicher, weshalb sie es nicht machen.
Theoretisch möglich ist es aber. Wäre es jetzt aber z.B. ein Produkt aus den USA, also nicht EU, dann wäre ein ärztliches Rezept notwendig, doch mit diesem kann es dann ebenso beschafft werden. Ich weiß aber, dass manche Apotheken vor dem Thema Import sehr zurückschrecken, warum auch immer.
Wie Alana richtig schreibt: das hier erwähnte Präparat darf offiziell nicht eingeführt werden, weil es ein entsprechend gleiches Präparat auf dem deutschen Markt bereits gibt. Kostenersparnis ist rechtlich gesehen kein Importgrund.