Effchen88 hat geschrieben:
Jein. Es hängt schon von der Zykluslänge ab.
Die Minus-20-Regel ist für Frauen, die vor NFP für mindestens 12 Zyklen einen Menstruationskalender geführt haben. Die können dann nach dem ersten ausgewerteten Zyklus die Minus-20-Regel anwenden, um die unfruchtbare Zeit am Anfang zu verlängern, sofern sich dabei einer Verlängerung ergeben würde.
Die 5-Tage-Regel ist für alle anderen Anwenderinnen (post pill oder einfach so). Wenn man pp ist, darf man ab dem ersten Anwendungszyklus die 5-Tage-Regel anwenden, sonst erst im Folgezyklus, nach dem man eine Hochlage auswerten konnte.
Die Minus-8-Regel kommt nach 12 beobachteten und ausgewerteten Zyklen zum Einsatz oder sofort, wenn die ehM an ZT 12 oder früher stattfand. Die Minus-8-Regel sticht also die beiden anderen Regeln für den Zyklusanfang.
Aber egal, mit welcher der Regeln man die unfruchtbare Zeit am Zyklusanfang bestimmt, es muss immer noch eine doppelte Kontrolle mittels Zervixschleim oder Muttermundveränderungen erfolgen!
Achsooo, vielen Dank liebes Effchen, dass Du das so gut verständlich für mich aufdröselst
Ja, an die doppelte Kontrolle denke ich. Aber da muss ich auch noch mal im Buch nachschlagen, wir das am ZA funktioniert. Konzentriere mich dabei auf jeden Fall auf den ZS, Muttermund fand ich am Anfang arg schwierig. Und keine Sorge, bevor ich das mit der doppelten Kontrolle hier nicht blicke, verlasse ich mich auch auf nix, über ja noch und verstehe nach und nach besser...