Hi Tabs,
ich benutze auch seit ein paar Zyklen Minus-20, weil ich noch nicht ausreichend auswertbare Zyklen für Minus-8 zusammen habe, und habe mir um diese Frage auch schon Gedanken gemacht.
Soweit ich weiß, kann die Minus-20-Regel die unfruchtbare Zeit nur verlängern, aber nicht verkürzen; sie kann sozusagen freiwillig angewendet werden, aber sie muss es nicht.
Bei mir war z.B. der kürzeste Zyklus 27 Tage lang, also kann ich sieben Tage statt nur fünf Tagen bei der 5-Tage-Regel freigeben (27-20=7). Hätte ich aber als kürzesten Zyklus z.B. 24 Tage gehabt, hätte ich nach Minus-20 nur vier freie Tage am Zyklusanfang. Das brauche ich dann aber nicht berücksichtigen, sondern kann weiter die 5-Tage-Regel anwenden (außer natürlich, in dem 24-Tage-Zyklus wäre die ehM vor ZT 13 gewesen, so dass Minus-8… usw. usf.).
Edit 2: Das sagt NFP heute dazu:
NFP heute, S. 49 (2008) hat geschrieben:
Lediglich knapp 50% von [den Frauen] profitieren jedoch von dieser Sonderregel, bei den übrigen Frauen ist der kürzeste Zyklus 25 Tage oder kürzer, sodass hier wieder die 5-Tage-Regel gilt.
Bei der Minus-20-Regel wird von einer maximal 16-tägigen postovulatorischen Phase und einer 4-tägigen Spermienüberlebenszeit ausgegangen.
Da du mich jetzt gerade wieder drauf gebracht hast, hätte ich eben zur Minus-20-Regel auch noch eine
Frage:
Ich habe ja die Anzahl der freien Tage bei Minus-20 aus meinen ersten 12 Zyklen bestimmt. Was ist denn, wenn ich nun später noch, z.B. im Zyklus nach den 12 Zyklen oder auch noch später, einen kürzeren Zyklus als den bis dahin kürzesten hätte? Muss ich die unfruchtbare Zeit am ZA dann weiter verkürzen oder kann ich das ignorieren und weiter nach der als erstes bestimmten Anzahl Tagen freigeben?
Edit: Holly war schneller, ich schick trotzdem mal ab (und geh in NFP heute nachlesen *g*).