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 Betreff des Beitrags: Re: Pillen"pflicht" wegen Rötelnimpfung?
BeitragVerfasst: 7. Dezember 2011 10:40 
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Kurven-Rätslerin

Registriert: 2. Juni 2008 07:46
Beiträge: 482
Wohnort: Rostock
NFP seit: Mai 2008
Caty hat geschrieben:
Soweit ich weiss hat der Körper, wenn die WP richtig ausgebrochen waren, einen Schutz!

Selbst wenn man keine Symptome hatte, kann man einen Schutz haben.
Mein Verlobter hatte im Kindesalter nie Windpockensymptome und deswegen wochenlang in Sorge gelebt, er könnte nun Windpocken bekommen (die bei Erwachsenen ja oft zu einen schwereren Verlauf führen können), weil er bei Freunden zu Besuch war, deren Kinder gerade Windpocken hatten.
Als die Inkubationszeit vorbei war und er sicher sein konnte, dass er sich nicht angesteckt hat, ließ er zunächst den Titer bestimmen, um dann ggf. eine Impfung vornehmen zu lassen. Laut Titer war er aber die ganze Zeit immun.

_________________
Effchen, verheiratet, zwei Schulkinder (10/2012 und 06/2015)
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 Betreff des Beitrags: Re: Pillen"pflicht" wegen Rötelnimpfung?
BeitragVerfasst: 7. Dezember 2011 13:55 
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Fingerwundschreiberin

Registriert: 2. Mai 2011 15:09
Beiträge: 914
NFP seit: April 2011
Caty hat geschrieben:
Ich glaube auch, dass viele Mädels im frühen Kindesalter oder später in der Schule (bei uns gabs quasi so ne Massenimpfung^^) geimpft wurden oder sie sich mit Röteln angesteckt haben, so dass der Titer ausreicht.

Ich denke auch, dass die meisten durch diese Schulimpfung gut abgedeckt sind. So oder so kann es sein, dass der Titer nicht reicht, das ist bei den meisten entsprechenden Erkrankungen der Fall.

Dann macht es natürlich einen Unterschied, wie gut eine ungeimpfte schwangere Frau den Kontakt zu kleinen Kindern vermeiden kann, die als Hauptinfektionsquelle für die meisten in der Schwangeschaft potentiell bedenklichen Krankheiten gelten. Ein absoluter Schutz ist das natürlich nicht (schließlich können auch genügend Erwachsene diese Krankheiten übertragen), aber das erwartet ja auch niemand.

Übrigens ist eine kürzlich erfolgte Rötelnimpfung keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn doch eine Schwangerschaft innerhalb der drei Monate auftritt, und offenbar wurde auch noch kein Fall bekannt, in dem es tatsächlich durch die Impfung in der/kurz vor der Schwangerschaft zu Schäden beim Kind kam. Allerdings habe ich einen solchen Fall neulich im Bekanntenkreis erlebt, und auch wenn alles gut ging, die Sorge wünscht man wirklich niemandem!

_________________
Du wirst ein Schnittchenschmierer sein, mein Freund, wenn ich mal nicht mehr da bin. (Element of Crime)


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