Dina hat geschrieben:
In N+S steht nicht das, was du meinst gelesen zu haben. Ich hab leider die Zitate nicht zur Hand, aber der Abschnitt um den es geht, bezieht sich auf die Anzahl der Zyklen, die zur Erweiterung der freien Zeit am Zyklusanfang herangezogen werden. Das waren in der älteren Ausgabe eben 12 Zyklen mit eindeutig bestimmbarer 1. hM, mittlerweile sind es nur noch 12 Zyklen.
Da steht nirgends, dass man 1. hM für Minus8 heranziehen soll, die es gar nicht gibt (z.b. ausgeklammerte Werte, von denen man gar nicht weiß, wie sie ohne Störfaktor wären).
Lt. N+S ist die Freigabe am Zyklusanfang also so sicher (statistisch betrachtet), dass man auf das Kriterium der eindeutig bestimmbaren 1. hM verzichten kann.
Das Zitat ist (wenn ich mal eine anderen Userin vertraue):
Leuchttürmchen hat geschrieben:
In meinem N&S steht aber auch zur -8 Regel:
" Zyklen bei denen aufgrund von Störungen oder ausgelassenen Messungen die 1. hM nicht sicher zu bestimmen ist, dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. "
Ich habe in dem Fall, also so wie Du das sagst, Dina, "uneindeutig" falsch interpretiert... Was wäre denn ein Beispiel für eine uneindeutige ehM gewesen, die man nicht hinzuziehen durfte?
Manu hat mal im Anfängerinnen-Tagebuch geschrieben:
Zitat:
Ich habs in meiner Beraterinnen-Ausbildung noch so gelernt, dass man nur die Zyklen für die Sammlung der 12 Zyklen heranziehen durfte, deren erste höhere Messung eindeutig bestimmbar war, also weder einen Störfaktor hatte noch eine Messung in der "kritischen Zeit" vergessen wurde. Wenn man also in 2 Zyklen einen Störfaktor hatte, musste man 14 Zyklen sammeln, bis man Minus-8 anwenden durfte.
Eine ehM mit Störfaktor ist aber doch immer geklammert...?
Sorry, aber jetzt bin ich vollends verwirrt. D.h. aber mal, dass ich in meinem Beispiel 12-8 rechnen dürfte?