Cissy hat geschrieben:
von der pränataldiagnostik geht es jetzt zur präimplantationsdiagnostik - ich finde weitere schritte nur logisch, aber absolut nicht wünschenswert. ich finde es einfach schlimm sein kind nach gesundheitlichen (und später evtl noch anderen,oberflächlicheren) gesichtspunkten "auszuwählen" das ist ganz bestimmt nicht unsere aufgabe
Das kann aber doch vom Gesetzgeber eindeutig geregelt werden, in welchen Fällen eine PID zulässig ist, und in welchen nicht. Zumindest bei genetischen Erkrankungen, die zu nicht lebensfähigen Kindern führen (z.B. Monosomien), finde ich sie auf jeden Fall gerechtfertigt. Man kann genetisch vorbelasteten Eltern meiner Meinung nach nicht zumuten, wie in einer Lotterie immer wieder Schwangerschaften anzustreben, bei denen sie fürchten müssen, dass sie in Fehl- oder Totgeburten enden, in der Hoffnung auf den Glückstreffer eines gesunden Kindes.
Im übrigen glaube ich, dass die Nachfrage nach PID völlig überschätzt wird. Paare, die sich dafür interessieren, sind im allgemeinen solche, bei denen ein hohes Risiko für genetisch übertragene Erkrankungen bekannt ist, weil die Eltern selbst erkrankt sind, weil bei genetischen Untersuchungen im Rahmen der Kinderwunschdiagnostik eine Trägerschaft festgestellt wurde, oder weil bereits eine Schwangerschaft mit einem erkrankten Kind bestand. "Otto-Normal-Kinderwunschpatient" ist froh und glücklich über jeden Embryo, der sich entwickelt, und wird das Risiko einer PID nicht eingehen - dabei kann nämlich auch der Embryo so geschädigt werden, dass er sich danach nicht mehr einnistet. Wer den Weg einer assistierten Befruchtung gehen muss, dem sind äußerliche Merkmale völlig egal. Allen anderen kann man es schlicht verbieten, so wie in Indien vorgeburtliche Geschlechtsbestimmungen verboten sind.
Cissy hat geschrieben:
vor allem: was passiert mit "kranken" embryonen, die natürlich entstehen? die können so frühzeitig nicht "selektiert" (was für ein widerliches wort) werden. außerdem erkennt man sicher nicht immer so früh eine behinderung. wird dann ein arzt verklagt weil er einen "kranken" embryo eingesetzt hat?
Man kann niemals einen Embryo auf sämtliche mögliche genetische Defekte untersuchen, schon alleine deshalb, weil man gar nicht alle kennt, und weil Spontanmutationen jederzeit möglich sind. Und das wird sich auch auf absehbare Zeit nicht ändern. Ein Arzt könnte also höchstens deshalb verklagt werden, weil er bei bekanntem Risiko einer genetischen Erkrankung einem Paar eine angemessene Beratung vor einer erneuten Schwangerschaft verweigert.
nihonna, ist es nicht auch Selektion, den Eltern zu sagen, sie sollen sich dann eben nicht fortpflanzen, wenn ihr Erbgut nicht "einwandfrei" ist? Denn nichts anderes ist Dein Vorschlag, sie könnten ja Samen- oder Eizellspenden (letztere sind in D übrigens verboten) in Anspruch nehmen. Dass auf ein zur Adoption freigegebenes Kind in D etwa zehn adoptionswillige Paare kommen und somit die Chance, auf diese Weise Eltern zu werden ziemlich klein ist, ist nochmal ein anderes Thema.