Aaaalso... ist ein bisschen kompliziert, aber ich hoffe, dass Ihr mir trotzdem folgen könnt!
Ich bin mittlerweile im 8. Zyklus und kann ja dann theoretisch in 5 Zyklen nach der Minus-8-Regel am Zyklusanfang freigeben. Diese besagt ja, dass man ab sofort NICHT mehr freigeben darf, wenn man fruchtbaren Schleim hat, also f, S oder S+. Richtig?
Bei mir ist es nun so, ich muss meinen Schleim am MuMu abnehmen, weil ich bei der Beobachtung am Scheidenengang in der 1.ZH nur f und in der 2.ZH nur S hätte. Also wäre kein Höhepunkt zu beobachten. Das führt nun aber dazu, dass ich eigentlich IMMER S habe, d.h. cremiger, weißlicher Schleim ist bei mir wirklich immer da, so ziemlich ab Ende der Mens. Der wird dann zum ES hin ab ZT 13 spinnbar und klar, nach dem ES wieder cremig weißlich.
Wie ist das nun, könnte ich mir nach den NFP-Regeln trotzdem freigeben, weil S in meinem Fall ja nicht wirklich fruchtbar bedeutet, oder darf ich mir mit meinem Schleim nicht freigeben. Die früheste eHm war bei mir bisher ZT 19.
Ach ja, MuMu finde ich in meinem Fall auch zu unsicher, denn der ist auch nach der Mens noch 2-3 Tage weich, vor Allem am Morgen.
Was würdet Ihr an meiner Stelle tun? Immerhin wäre ich nach Minus 8 die ersten 11 Tage unfruchtbar.
Liebe Grüße und danke! Und sorry, dass es so lang geworden ist!
